Hier spricht Ihr Direktor! Sie können ab morgen Ihre sachliche Unabhängigkeit an der Rechtsantragstelle ausleben!
Genau dieses Problem habe ich letzte Woche bei diversen Gesprächen des BDR mit Abgeordneten im Bundestag geschildert. Unsere sachliche Unabhängigkeit hat keinen Verfassungsrang, und sie ist auch einfachgesetzlich nur unzureichend vor Verletzung gefeit. Der einzige Schutz vor solchem Übergriff besteht aus meiner Sicht in einer Geschäftsverteilung durch die Rechtspfleger selbst, analog dem Richterpräsidium (ob man das nun Rechtspflegerpräsidium oder anders nennt, ist mir gleich).