Änderung des Abrechnungszeitraumes § 9 VBVG

  • Ich liebe solche Tage. 2 Meter Akteneingang, Sprechtag, kranke Kollegen vertreten und jetzt noch ne Stellungnahme für morgen formulieren, weil man ja sonst nix besseres zu tun hat. :(

    Um meinen Gedanken mal etwas auf die Sprünge zu helfen, und vielleicht ist oder wird diese Anregung bei euch auch noch brisant, bitte ich mal um Gedankenaustausch zu folgendem Problem:

    Es wird eine Änderung zu § 9 VBVG angeregt und zwar in der Art, dass der Abrechnungszeitraum auf 6 oder sogar 12 Monate verlängert werden soll.

    Also ich weiss nicht, ob man es den Berufsbetreuern zumuten kann, solange auf ihr Geld zu warten, nur um dem Gericht, Arbeitsaufwand zu ersparen. Was meint ihr denn dazu?

    Hier ist es bei den Berufsbetreuern so, dass ich welche habe, die pünktlich nach 3 Monaten abrechnen und welche, die das halbjährlich oder sogar ganzjährig nutzen. Natürlich bemerkt man die Antragsflut am Kalenderquartalsende und im Moment ist es ganz schlimm, weil scheinbar jeder Betreuer seine Ausserstände für 2006 "eintreiben" will. Aber btw. so wie es im Moment läuft, kann ich damit leben in 2 - 3 Wochen wird sich auch hier die Lage wieder etwas entspannen.

  • Klar wäre es eine feine Sache, wenn die Akten jeweils nur noch zweimal bzw einmal im Jahr - allein weger der Vergütung - auf den Tisch kämen. Hinsichtlich der Zumutbarkeit für die Betreuer habe ich da allerdings auch arge Bedenken. Wie sollte das denn praktisch gehen? Wird den Betreuern gesagt, sie sollen schon mal anfangen zu sparen, weil es 2008 erst am 31.12. Kohle gibt?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich halte das für eine Schnapsidee.

    Ist der Gesetzgeber eigentlich schon einmal auf den Gedanken gekommen, dass die dreimonatige Vergütungsantragstellung in erster Linie dadurch veranlasst ist, dass das VBVG die Vergütung im Vergleich zum früheren Rechtszustand erbarmungslos zusammengestrichen hat und die Berufsbetreuer deshalb mehr denn je auf einen kurzen Abrechnungszeitraum angewiesen sind?

  • Ich fände es auch eine Zumutung, wenn die Betreuer noch länger auf ihr Geld warten sollen. Die meisten rechnen jedes Vierteljahr ab. Ich möchte
    auch nicht Monate auf mein Geld warten.
    Die Vergütungsanträge sind schnell bearbeitet - auch wenn es viele sind. Wenn ich am Ende des Tages sehe, was ich für Stapel Akten aus meinem Zimmer trage, bin ich zufrieden mit meinem Tageswerk und mache die Vergüter gerne in kurzen Abständen. ;)

  • ich stimme meinen Vorrednern zu, wer würde von uns gezwungen werden wollen, so lange auf sein Geld zu warten? :gruebel:

    Im übrigen sehe ich den Anfall der Anträge als überschaubar und besser als früher zu bewältigen an. Sie gehen leichter von der Hand aufgrund der festen Pauschalen. Wenn ich an die seitenweisen Begründungen der Absetzungen :daumenrun denke, können die Betreuer ruhig alle drei Monate den Antrag stellen. In meiner Praxis allerdings rechnen die meisten Betreuer halbjährlich oder gar jährlich ab. :daumenrau

    Käthi

  • Für die Betreuer ist es meiner Meinung nach nicht zumutbar, länger als drei Monate auf die Vergütung zu warten. Hier rechnen viele Betreuer vierteljährlich ab und mittlerweile sind wir, d.h. Rechtspfleger und Serviceeinheit ganz schnell und routiniert in der Abwicklung der Vergütungsanträge. Nur jetzt zum Jahresanfang ist der Aktenumlauf ganz gewaltig, da jetzt alle Vergütungsanträge eingereicht werden, die einmal im Jahr abrechnen, die halbjährlichen und die vierteljährlichen Vergütungen. Wie schon gesagt wurde, bald ist der Spuk vorbei.

  • Ich sehe das ähnlich wie meine Vorposter.
    Klar wäre es schön, wenn man nicht viermal im Jahr die Akte nur wegen der Vergütung auf dem Tisch hat. Allerdings würde ich eine so lange Frist für die Betreuer für unzumutbar halten. Wer nicht so oft abrechnen möchte, kann momentan ja auch schon längere Fristen wählen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Meines Erachtens totaler Blödsinn vom Gesetzgeber. Aber was mir immer wieder auffällt ist, dass keiner etwas von Daueranordnungen schreibt. Bei uns ist es so, dass bei mittellosen eine Daueranordnung erfolgt, d.h. die Betreuer bekommen "automatisch" zu den festgelegten Fälligkeitsterminen (entspr. der Betreuerbestellung) die Vergütung angewiesen. Wir bekommen lediglich bei Änderungen der zahlungsrelevanten Sachen eine Nachricht. Damit sofortige Stornierung und evtl. Abänderung des Status Wohnen / Heim und wenn weiter mittellos- neue Daueranordnung. Lediglich bei den JAhresberichten sind alle Angaben auf Bestand zu versichern. Damit viiiiieeeel weniger Aktenberge!!!!

  • Leider versäumt es der Gesetzgeber immer wieder die Praxis zu beteiligen. Ich halte diesen Vorschlag ebenfalls für völlig bescheuert.

  • Bin ich bei allen schon auf der Ignorierliste??????????

    Wollte wissen, ob jemand sonst noch Daueranweisungen praktiziert?

  • Ich erteile grundsätzlich keine Daueranweisungen, bin mir auch nicht sicher, ob dieses Verfahren überhaupt zulässig ist. Die Arbeit ist doch für uns die gleiche, oder nicht. Die Zahlungsanordnung muss doch sowieso unterschrieben und gebucht werden.

  • Daueranweisungen sind bei uns unbekannt.
    Wir führen zur Betreuungakte eine Sonderakte (Vergütungen), aus der die Vergütungsanträge bearbeitet werden. Auszahlungsanordnung drauf (manche mit T****o- Stempel) und fertig. Den Rest macht(e) die Geschäftsstelle. Allerdings wird sich das in nächster Zeit ändern, da wir technisch aufgerüstet werden.

  • Nö, einmal geschrieben und von der Kasse zu den entsprechenden Terminen selbst angewiesen. Akte somit 1 x im Jahr auf dem Tisch -mit Jahresbericht (wenn nichts weiter passiert). Ist m.E. ein erheblicher Zeitersparnisfaktor.

  • Hallo Anja nur mal ein kurzer Denkanstoß von einer ganz anderen Seite die Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter warten alle ein Jahr lang auf ihre Vergütung und es geht auch.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich schließe mich meinen Vorpostern an und finde den Vorschlag auch im Hinblick auf die Grenzfälle (Vergütung aus Staatskasse oder Vermögen) problematisch. Beim dann zu zahlenden Jahresbetrag wird der Schonbetrag viel leichter unterschritten als wenn lediglich der Betrag für ein Quartal abgezogen werden muss bei der Prüfung des Antrages.

    Aufgrund der Existenz der Grenzfälle kann ich mich auch mit einer Daueranweisung nicht anfreunden, da die Prüfung der einzelnen Anträge damit unterlassen wird. Dies würde zwar den Aktenumlauf erleichtern, entspricht jedoch im übrigen wohl auch nicht den gesetzlichen Vorschríften.

  • Natürlich besteht die Problematik bezüglich der Grenzfälle, hier wird auch keine DA erteilt. Auch nicht, wenn aus den Berichten ersichtlich ist, dass räumliche Veränderungen anstehen oder dass die Betreuung wahrscheinlich recht kurzzeitig angeordnet wird (weil schlimmer Unfall oder 102 Jahre). Also wir haben sonst auch noch genug zum Festsetzen. Nur bei wirklich klaren Fällen - und die haben wir im armen MeckPomm genug- kommt DA zum Zuge. Die Betreuer müssen versichern, dass festsetzungsrelevante Veränderungen sofort gemeldet werden. Und dadurch, dass die Festsetzungen immer rückwirkend sind, haben wir da eigentlich auch keine Probleme bezüglich etwaiger Veränderungen. Die DA wird storniert und der Betreuer muss genau abrechnen.

  • Die jetztige 3-Monatsfrist finde ich gut, aber auch ausreichend. Wenn jemann freiwillig einen längeren Abrechnungszeitraum wählt, ist dass zwar nett und darüber freue ich mich auch, aber ich kann auch jeden Betreuer verstehen, der alle 3 Monate seinen Antrag stellt.

    Von Daueranweisung halte ich gar nix.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich bedanke mich recht herzlich bei allen, die sich schon geäußert haben.

    claudia
    Bei Zwangs- und Insolvenzverwaltern magst Du wohl recht haben, nur sind diese häufig auch noch anderweitig tätig als Rechtsanwalt oder Makler.

    @datwattwatt
    Daueranordnungen verbunden mit Stornierungen mag ich persönlich nicht. Mag vielleicht in so manchem Fall ganz praktisch sein, aber ich gucke lieber nochmal in die Akte bevor ich auszahle ob auch alles seine Richtigkeit hat. Wurde hier aber auch noch nie praktiziert.

    @Borrelio
    Dein Beitrag hat mir sehr gefallen, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. :daumenrau

    Werde meine Stellungnahme auf jeden Fall nochmal überschlafen und morgen Mittag/Nachmittag abgeben.
    Ich finde das Thema schon sehr brisant, aber mich ärgert echt die kurze Stellungnahmefrist. :mad: Ewig ist dieses Schreiben beim OLG rumgegeistert und nun soll ich "von der Front" innerhalb 24 Stunden dazu Stellung nehmen. :mad: Irgendwie unverschähmt!

    Aber gut dass es Forum gibt und wir mal darüber gesprochen haben! :daumenrau

  • Weshalb das Schreiben so lange beim OLG unterwegs war, kann ich Dir schon sagen. Die mussten sich erst einmal darüber klar werden, worum es überhaupt geht. Wir "an der Front" wissen das selbstverständlich und darum können wir auch in Kürze Stellung nehmen.

    Capito?

  • DauerKA sind unzulässig. Vergütungen werden nur auf Antrag ausgezahlt. Wird kein Antrag gestellt, kommt die bekannte Verfallregelung zum Zuge. Eine DauerKA unterläuft das Antragsbedürfnis. Kassentechnisch mag sie angehen, vergütungsrechtlich nicht.

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