§ 5 Abs. III VBVG.......

  • ...und die Auslegung
    Hallo,
    gibt es schon obergerichtliche Entscheidungen zu den Thema wann eine Heimunerbringung vorliegt und wann nicht? Außer dem Aufsatz von Deinert, FamRZ 2005 S.954 ff, und der Kommentierung in Jürgens, Betreuungsrecht 3. Auflage, habe ich noch nicht viel dazu gefunden.

    Da inzwischen fast ebensoviele Meinungen wie Akten existieren, würde ich gerne mal hören wie es so bei Euch mit
    - Langzeitunterbringungen
    - Betreuten Wohnformen/Wohngruppen
    gehandhabt wird.:gruebel:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Langzeitunterbringungen sehe ich als Heimunterbringung an. Betreutes Wohnen halte ich nicht für eine Heimunterbringung, es sei denn, die Betreuungsleistungen umfassen den gesamten Lebensbereich (Essenszubereitung, Reinigung, etc.)

  • Würde ich genauso sehen, wobei es dann schwierig wird, wenn Wohn- oder Behindertenheime ausgelagerte Wohnbereiche haben...

    Sehr zu empfehlen : Deinert/Lütgens: Die Vergütung des Betreuers ( Bundesanzeiger - Verlag )

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!