RA beantragt eine Bestätigung des Urteils als Europäischer Vollstreckungstitel gemäß Art 9 I EG-Verordnung Nr. 805/40 gemäß § 1079 ZPO.
Was ist das? Wer ist zuständig?
§ 1079 ZPO
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Schau mal unter Zivilrecht -> Seite 4 -> Europäischer Vollstreckungstitel hier im Forum. Ich weiß blos nicht, wie ich das verlinken kann. Dort hatte ich schon mal so eine Frage gestellt und einige gute Fundstellen bekommen.
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Funktionell der RPfl., örtlich das Gerich, welches den Titel erstellt hat.
Die Bescheinigung gem. § 1079 ZPO ist die "neue" Vollstreckbarkeitserklärung für unstreitige Titel im Ausland (alle EU- Länder außer Dänemark). -
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... Kosten nicht vergessen ... Meine Kostenbeamtin flucht heute noch
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@juergen:
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Ja, genau. Kosten vorher erfordern. Kostet 15 €.
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Funktionell der RPfl., örtlich das Gerich, welches den Titel erstellt hat.
der Zivilrechtspfleger oder derjenige, der Auslandssachen bearbeitet ? -
Wenn ihr ne Auslandsabt. habt, dann würde ich es dahin geben. Sonst jeder für seine Abteilung.
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Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung
wird auf die Internetseiten des Amtsgerichts Warendorf Bezug genommen:
http://www.ag-warendorf.nrw.de/service/infos/…in_eu/index.phpWeitere Einzelheiten können der entsprechenden Info entnommen werden:
http://www.ag-warendorf.nrw.de/service/infos/…eu/805_2004.pdf
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