Zitat von BlackDevil@Erzett: Ich meine eine Ersatzzustellung an ein Postfach als ähnliche Einrichtung gem. § 180 ZPO
Wobei der Schuldner natürlich nicht sein Lager im Postfach aufgeschlagen hat
@ 13: So in der Art hrhr
Ein Einlegung ins Postfach führt zu einer unwirksamen Zustellung.
Die Einrichtung muss bei der Wohnung sein.
Kurois: Mit einem Stein beschwert und auf das Fensterbrett der Küche gelegt.