Aufgebotsverfahren bei Berechtigten in Abt. II

  • Hallo, ich suche nach einer Möglichkeit, ein Aufgebotsverfahren durchführen zu können, um den Berechtigten einer alten Dienstbarkeit auszuschließen. Nach Angaben des Antragstellers kann eine Rechtsnachfolge des Berechtigten nicht nachgewiesen werden (Berechtigter: laut SMAD-Befehl: Volk, vertreten durch VVB Mansfelder Vereinigung Volkseigener Betriebe...)
    Ihm wurde bei der Suche nach dem Rechtsnachfolger zur Beantragung des Aufgebotsverfahren geraten.
    Nun stehe ich vor dem Problem, ob dies überhaupt für Berechtigte einer Dienstbarkeit zulässig ist.

  • Zulässig nach § 6 GBBerG unter den dort genannten Voraussetzungen, abgedruckt im Demharter in Anhang 4, und zwar nicht nur in den neuen Bundesländern (§ 6 Abs.3 S.1 GBBerG), sondern aufgrund landesrechtlicher Rechtsverordnungen auch in Bayern, NRW, Bremen und Rheinland-Pfalz (Bauer/v.Oefele/Maaß § 6 GBBerG RdNr.22).

  • Zulässig nach § 6 GBBerG unter den dort genannten Voraussetzungen, abgedruckt im Demharter in Anhang 4, und zwar nicht nur in den neuen Bundesländern (§ 6 Abs.3 S.1 GBBerG), sondern aufgrund landesrechtlicher Rechtsverordnungen auch in Bayern, NRW, Bremen und Rheinland-Pfalz (Bauer/v.Oefele/Maaß § 6 GBBerG RdNr.22).




    jupp, ergänzend auch Meikel, Grundbuchrecht, Sonderband Neue Bundesländer, RdNr. C 697

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

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