Reisekostenvorschuss

  • Das kommt wieder einmal auch auf die landesrechtlichen Bestimmungen an.

    Einen Grund für einen entsprechenden Vorschuss würde ich nicht sehen, sofern nicht:

    a) Ein ärztlicher Nachweis über die Reiseunfähigkeit mit dem ÖVPN geführt wird.

    und

    b) Die Benzinkosten für die Anreise nicht vorgeschossen werden können.

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