Schöner/Stöber - Neuauflage

  • Für alle Grundbuchrechtler:

    Der Beck-Verlag hat auf seiner Homepage die Neuauflage (14.) des Schöner/Stöber für das dritte Quartal 2007 angekündigt. Der Preis soll sich auf ca. 120 € belaufen.

  • Hoffentlich bleibt es bei dem angekündigten Erscheinungstermin, und hoffentlich läßt sich das bewährte Duo Dr. Schöner/Stöber auch noch zu einer 15.Auflage überreden.
    Das zarte Alter des Hr. Stöber (Ehrendoktorwürde ist doch mehr als überfällig) dürfte doch kein Hinderungsgrund sein.

  • Meinen Kollegen und mir stehen bei unserem AG nur der Schöner/Stöber und der Horber/Demharter zur Verfügung, was ich schon länger bedauere, aber für mehr ist ja nie Geld da.

    Daher meine Frage:
    Welcher Grundbuchkommentar ist hierneben noch besonders zu empfehlen, falls doch mal Neuanschaffungen möglich sind? Und ist eventuell bei anderen Kommentaren auch in absehbarer Zeit eine Neuauflage geplant?

    Life is short... eat dessert first!

  • Der "Meikel" erscheint im Jahr 2008 in 10. Auflage.

    Der "KEHE" und der "Bauer/v.Oefele" sind erst vor kurzem in neuer Auflage erschienen.

    Mit dem KEHE arbeite ich persönlich weniger gern, weil er es nach meinem Dafürhalten in etlichen Passagen an der notwendigen Ausführlichkeit vermissen lässt. Der Bauer/v.Oefele versteht sich als "Nachfolger" des Güthe/Triebel, was qualitativ eine sehr hohe Messlatte ist, die nach den Kritiken der Erstauflage aber nicht immer gehalten werden kann, weil doch mitunter die Hand des grundbuchrechtlichen Praktikers fehlt (gleichwohl nehme ich ihn gern zur Hand). Der Meikel ist als größter Grundbuchkommentar natürlich schon wegen seines Volumens und der hieraus folgenden Detailtreue auch in der praktischen Arbeit mehr oder weniger konkurrenzlos. Aber insoweit setzt jeder eben seine eigenen Prioritäten und was dem einen zusagt, muss dem anderen noch lange nicht gefallen. Es ist eben wie bei den BGB-Kommentaren. Der eine schwört auf den Erman und der andere arbeitet lieber mit dem MüKo. Es ist halt alles Geschmacksache.

  • Im Mai erscheint der Beck´sche Online-Kommentar zur Grundbuchordnung als Printversion.
    Enthalten ist nicht nur eine vollständige Kommentierung der GBO, sondern auch ein Teil mit Sonderbereichen, also WEG, ErbbR, Gesellschaftsrecht, Verfügungsbeeinträchtigungen, Internationale Bezüge, Alte Rechte, Insolvenzrecht, Pfändungen, Zwangshypothek.
    Der Titel:
    Hügel, Grundbuchordnung, Beck´scher Online-Kommentar zur GBO.

  • Im Mai erscheint der Beck´sche Online-Kommentar zur Grundbuchordnung als Printversion.
    Enthalten ist nicht nur eine vollständige Kommentierung der GBO, sondern auch ein Teil mit Sonderbereichen, also WEG, ErbbR, Gesellschaftsrecht, Verfügungsbeeinträchtigungen, Internationale Bezüge, Alte Rechte, Insolvenzrecht, Pfändungen, Zwangshypothek.
    Der Titel:
    Hügel, Grundbuchordnung, Beck´scher Online-Kommentar zur GBO.


    Kann mir mal jemand (vielleicht aus NRW) verraten, wie ich auf diesen Kommentar Zugriff nehmen kann? Über das Login der NRW-Justiz müsste der Zugriff doch eigentlich möglich sein.
    Ich mühe mich redlich, aber es gelingt mir nicht. Was mache ich falsch?

    Wenn ich den Kommentar anklicke (bei "Ihre Module" kann er direkt angewählt werden), komme ich nur in ein Untermenu, in dem die Module noch einmal aufgeführt sind. Wenn ich hier auf Kommentarmodule klicke, erscheint der GBO-Kommentar nicht.

    Bin ich etwa der DAU? :heul:

    Life is short... eat dessert first!

  • @ Mola:
    ich suche eh meistens nur über die Vorschrift. Im Suchfeld oben links ("Fundstelle") eine Vorschrift der GBO angeben (" § 19 GBO"). Wenn die Vorschrift erscheint, gibt es oben rechts den Reiter "Verweise". Dort ist der Kommentar dann angegeben.
    Über "Module" komm ich auch nicht weiter......

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Dann können wir uns die ja vielleicht zu Weihnachten wünschen.
    :yes:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Inzwischen ist die Neuauflage auf Dezember 2007 verschoben. Ob es dieses Jahr dann überhaupt noch was wird, darf wohl bezweifelt werden.

    Hätte ich nur diese Vorahnung nicht gehabt. Laut aktueller Info auf der Homepage des Beck-Verlages nur in Vorbereitung für das 1. Quartal 2008.
    Und ich habe gehofft es wird bis Weihnachten noch etwas ... :(



  • Hätte ich nur diese Vorahnung nicht gehabt. Laut aktueller Info auf der Homepage des Beck-Verlages nur in Vorbereitung für das 1. Quartal 2008.
    Und ich habe gehofft es wird bis Weihnachten noch etwas ... :(



    Na, wenn´s mit dem Wunschzettel für´s Christkind nicht klappt - dann kann ihn euch ja vielleicht der Osterhase ins Nest legen ... ;)

  • Die "Planung" des C.H.Beck-Verlags, die Neuauflage des Schöner/Stöber zunächst für das dritte Quartal 2007 anzukündigen, das Erscheinen dann auf Dezember 2007 zu verschieben und das Werk nunmehr für das erste Quartal 2008 lediglich als "in Vorbereitung" in Aussicht zu stellen, stellt dem zuständigen Lektorat des Verlags kein gutes Zeugnis aus.

  • Die "Planung" des C.H.Beck-Verlags, die Neuauflage des Schöner/Stöber zunächst für das dritte Quartal 2007 anzukündigen, das Erscheinen dann auf Dezember 2007 zu verschieben und das Werk nunmehr für das erste Quartal 2008 lediglich als "in Vorbereitung" in Aussicht zu stellen, stellt dem zuständigen Lektorat des Verlags kein gutes Zeugnis aus.



    Wahrscheinlich lesen die hier mit und versuchen, anläßlich der neulich (von einem aufmerksamen Leser ;)) im Forum eingestellten Anmerkungen zum Thema "KEHE-Grundbuchrecht" lieber noch schnell ein paar Fehler auszumerzen... ;) Was die "Verschieberei" an sich natürlich nicht besser machen würde...

  • Lieber etwas verspätet auf dem Markt und dafür sorgfältig überarbeitet und auf dem neuesten Stand als schnell in den Ladenregalen und qualitativ schlecht.

    Ob das auf das neue Werk zutrifft, kann jetzt natürlich noch niemand von uns Außenstehenden beurteilen.

    Ulf

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