ZVG-Änderung durch WEG-Novelle: Übergangsvorschrift

  • ja, das sehe ich auch so. Aber würdest Du jetzt der WEG auch die Wohngelder aus dem Jahre 2013 in Rangklasse 2 zuteilen, wenn man dafür ja auf die 1. Beschlagnahme im Jahre 2006 abstellt.Um es überspitzt darzustellen, könnte die WEG dann ja auch Wohngelder ab 2004 geltend machen.Und da gab es diese Rangklasse ja noch nicht für die WEG. Oder würdest Du der WEG alle Wohngelder ab 01.07.2007 zuteilen?

  • Ja, mal eine praktische Zwischenfrage.
    Die Zwangsverwaltung läuft doch schon ewig.
    Ist die Zwangsverwlatung notleidend, oder
    warum wird aus der ZV heraus nicht gezahlt?


    Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Wer hält den eine Zwangsverwaltung mit Vorschüssen über 10 Jahre am Leben?

    ja, das sehe ich auch so. Aber würdest Du jetzt der WEG auch die Wohngelder aus dem Jahre 2013 in Rangklasse 2 zuteilen, wenn man dafür ja auf die 1. Beschlagnahme im Jahre 2006 abstellt.Um es überspitzt darzustellen, könnte die WEG dann ja auch Wohngelder ab 2004 geltend machen.Und da gab es diese Rangklasse ja noch nicht für die WEG. Oder würdest Du der WEG alle Wohngelder ab 01.07.2007 zuteilen?


    Ich würde auch die Wohngelder aus 2013 in 10 I 2 berücksichtigen, sofern die 5 % dadurch nicht überschritten werden. Erste Beschlagnahme ist nun mal erste Beschlagnahme. Bei Verfahren, die (kurz) nach dem 01.07.2007 anhängig wurden, wären ja auch Ansprüche aus 2006 zu berücksichtigen gewesen. Die Einführung der 5 %-Grenze schützt nachrangige Gläubiger davor, dass die bevorrechtigt zu berücksichtigenden Wohngeldansprüche unendlich hoch werden.
    Stöber schreibt in Rd-Nr. 4.5 zu § 10 auch explizit, dass bei früherer Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung "...auch Rückstände aus weit zurückliegenden Kalenderjahren [...] bevorrechtigt zu befriedigen sind".

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • ja, die Zwangsverwaltung läuft schon ewig. Bis 2012 war die Wohnung vermietet und es gab keine Vorschüsse. Seit 2013 wurden Vorschüsse erhoben.
    Das L-Verfahren betreibt eine kleinere GmbH, keine große Bank.
    Das K-Verfahren wurde nunmehr auch von diesem Gläubiger beantragt, nachdem eine vorrangige Gesamtgrundschuld weggefallen ist und Dank der jetzigen Immobilienlage sich die Versteigerung hier auch richtig lohnt.

  • Nein, nicht die Hausverwaltung. Aber Ihr habt natürlich Recht, eigentlich müssten die Wohngelder bezahlt sein. Habe mir jetzt einmal die Akte gezogen und näher angesehen, es ist nämlich ein Verfahren meiner Kollegin, welche derzeit Urlaub hat. Deswegen stecke ich nicht so ganz in dem Verfahren drin.
    Nach den Berichten des Zwangsverwalters wurden alle Wohngelder für 2013 und 2014 bezahlt. Na gut, da bedarf es wohl der Aufklärung welche Gelder die WEG noch geltend machen möchte und der Stellungnahme des Zwangsverwalters.

    Aber Hiro: Wie begründest Du Deine Aussage:
    "Bei Verfahren, die (kurz) nach dem 01.07.2007 anhängig wurden, wären ja auch Ansprüche aus 2006 zu berücksichtigen gewesen". Gibt es dazu eine gerichtliche Entscheidung. Ich habe bisher dazu nichts gefunden.

  • Die Übergangsregelung lautet nicht "es können in ab...anhängigen Verfahren Hausgelder ab [Stichtag] verlangt werden" sondern die Rangklasse 2 hat sich ab diesem Datum inhaltlich geändert. Und zwar dahingehend, dass laufende und 2 Jahre rückständige Gelder verlangt werden können.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Übergangsregelung lautet nicht "es können in ab...anhängigen Verfahren Hausgelder ab [Stichtag] verlangt werden" sondern die Rangklasse 2 hat sich ab diesem Datum inhaltlich geändert. Und zwar dahingehend, dass laufende und 2 Jahre rückständige Gelder verlangt werden können.


    Danke. So ähnlich hätte ich es auch formuliert ;).
    Gerichtsentscheidungen hierzu sind mir nicht bekannt, aber m.E. auch nicht notwendig.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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