Hallo,
ich bin mir noch unsicher, wie § 5 Abs. 5 VBVG beim Betreuerwechsel von Berufsbetreuer auf Ehrenamtler anzuwenden ist.
Mein Betreuer wurde am 29.10.04 als Berufsbetreuer bestellt. Am 06.09.05 erfolgte die Entlassung und Bestellung eines Ehrenamtlers.
Meines Erachtens dürfte der Berufsbetreuer noch bis zum 06.10.05 abrechnen, aber die Formulierung des § 5 Abs. 5 könnte man auch so deuten, dass mit Folgemonat die Zeit bis zum 29.10.05 gemeint ist.
Was meint Ihr ?
Neues Vergütungsrecht -Betreuerwechsel-
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Nach § 5 Abs.4 S.1 VBVG i.V.m. § 187 Abs.1 und § 188 Abs.2 Alt.1 BGB bis zum 29.10.2005 (vgl. Palandt/Diederichsen, 65. Aufl., Anh. zu § 1836, § 5 VGVG RdNr. 6 sowie BT-Drucks. 15/2494 S. 33 f.).
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seh ich genauso.
beim wechsel von berufsbetreuer auf den ehrenamtler ist auf betreuungsmonate abzustellen.
hier also der lfd. monat bis zum 29.09. und der folgemonat bis 29.10. -
Zitat von LuckyStrike
seh ich genauso.
beim wechsel von berufsbetreuer auf den ehrenamtler ist auf betreuungsmonate abzustellen.
hier also der lfd. monat bis zum 29.09. und der folgemonat bis 29.10.
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