Verzicht auf die dt. Staatsbürgerschaft

  • Der Knabe hat kein Wort gesagt. Lediglich Papi hat auf mich eingeredet.
    Durch den Wehrdienst würde er ja so viel Zeit verlieren usw.
    Ausserdem sehe ich daher kein Rechtschutzbedürfnis (mit Hilfe des Gericht den Wehrdienst umgehen?)

    In Österreich besteht auch Wehrpflicht (Dauer des Wehrdienstes: 6 Monate). Wenn die Familie ohnehin in der Zukunft dorthin umziehen will, müßte er also auch mit einer Einberufung rechnen. Einziger Unterschied: 3 Monate "Ersparnis".

  • Ich habe einen zukünftigen Vater (ein paar Wochen Schonfrist hat er noch :cool:), der heute hinsichtlich der Staatsbürgerschaft seines Kindes anfragte. Der Vater ist Deutscher. Die Eltern sind verheiratet.
    Das Kind soll ausschließlich die Staatsbürgerschaft der Mutter erhalten.

    Meine Fragen:

    Kann der Antrag nicht erst gestellt werden, wenn das Kind geboren wurde? Erst dann kann es schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

    Muss der Antrag eine bestimmte Form / einen bestimmten Inhalt haben?

    Wenn ich das jetzt dem Forum richtig entnommen habe, ist für die Erteilung der Genehmigung zur Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft der Rpfl. zuständig, richtig?

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Mutter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
    Nach §§ 3, 4 StAG erhält das Kind bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich lese da den Inhalt für mich "mit Vollendung der Geburt".

    Erst nach Erhalt der Staatsangehörigkeit kann der Deutsche aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden (Entlassung: § 18 StAG). Hat er sie noch nicht, gibt es keine Entlassung, also ist kein entsprechender Antrag möglich.
    Theoretisch kann das Kind auch eine Totgeburt sein, da stellt sich die Frage doch gar nicht.
    Also: in Ruhe die Ereignisse abwarten.

  • Hallo, hänge meinen Fall hier gleich mal dran...

    Mutter und Vater haben die chinesische Staatsbürgerschaft, ihr hier geborenes Kind die deutsche. Auf letztere wollen die Eltern nun verzichten, weil das KInd diesselbe Staatsbürgerschaft wie sie haben soll.

    Welche Faktoren spielen für bei FRage der Genehmigungsfähigkeit eine Rolle ? Der Junge besitzt keine doppelte Staatsbürgerschaft; welchen Status hätte er im Fall der ERteilung der Genehmigung zum Verzicht ???

    Vielen Dank für Eure Anregungen !!!

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