Zustellung von Grundpfandbriefen

  • Hallo Leute!

    Hier treten anscheinend in letzter Zeit häufiger Probleme bei der Übersendung von Grundpfandbriefen auf, wie mir die Damen der Geschäftsstelle berichtet haben.

    Bislang haben wir Briefe an Notare generell per EB übersandt.
    Nun gab es in den letzten Wochen einige Fälle, in denen die Briefe angeblich nicht eingegangen sind.
    Ob das nun tatsächlich so war und ob es an der Schlampigkeit der Post oder der der Notarbüros gelegen hat, mag jetzt mal egal sein.

    Das Problem ist halt, dass wir bei Übersendung gegen EB keinen Nachweis führen können, wenn der Notar das EB nicht zurück schickt.

    Daher meine Frage, wie das bei Euch gehandhabt wird und wie Eure Erfahrungen sind.

    Wir überlegen, die Briefe in Zukunft an alle, die hier kein Gerichtsfach haben, nur noch gegen ZU zu übersenden. Einschreiben kommen nicht in Betracht, da die Formulare hier nicht per EDV ausgefüllt werden können und von Hand ausgefüllt werden müssten, was m.E. zu aufwändig ist und zu viel Zeit kostet.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo ulf,

    habe gerade die Abtretung einer Briefgrundschuld vorliegen und sehe, dass der Brief unter lfd. Nr. 787 in der Verwahrliste eingetragen ist. Dies bedeutet, im Hinblick darauf, dass wir heute Tag 117 des Jahres 2005 schreiben, einen nicht ganz unerheblichen Briefumlauf in unserem GBA im Laufe eines Jahres.

    Mir ist nicht bekannt, dass im vergangenen Kalenderjahr auch nur ein einziger Brief verschwunden wäre (so was spricht sich natürlich herum). Wir schicken Briefe an die Notare außerhalb gegen EB, ortsansässige Notare bekommen die Briefe nebst EB ins Fach gelegt (so auch die Sparkasse) der Rest erhält die Briefe per Einschreiben gegen Rückschein (Zweite Alternative des § 49a GBV). Über den damit verbundenen Schreibaufwand hat sich bisher niemand beklagt.

    Gruß

    HuBo

  • Sonst mag sich keiner mehr äußern... Schade! :gruebel:

    Oder wird überall so verfahren, wie HugoBossi es beschrieben hat?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo Ulf,

    bei uns wird es auch so gehandhabt, wie HugoBossi es beschrieben hat. Ich bin zwar noch nicht lang da, aber mir ist auch noch nichts zu Ohren gekommen, dass mal ein Brief verschwunden wäre.

    Grüße aus dem sonnigen Oberbayern
    Sandy

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • Ich habe mich heute auf meiner Geschäftsstelle erkundigt.

    Bei uns werden die Grundschuldbriefe an die Notare grundsätzlich mit Empfangsbekenntnis versandt, die Banken erhalten die Grundschuldbriefe mit Einschreiben und Rückschein.

    Sofern Notare "dubios" erscheinen oder schon wegen Nichtrücksendung der Empfangsbestätigung aufgefallen sind, versenden wir die Grundschuldbriefe auch dort mit Einschreiben und Rückschein.

    PS: Dies ist mein erster Beitrag mit meiner neuen Spracherkennungssoftware (natürlich bearbeitet!). Es ist unglaublich, es funktioniert tatsächlich recht gut.

  • Wenn der Brief mit Einschreiben/Rückschein versandt wird: ja.
    Wenn der Brief nicht mit Einschreiben/Rückbrief versandt wird: nein.

  • Was mache ich denn, wenn das EB nicht zurückkommt?
    Gibts da irgendwelche Zwangsmaßnahmen?
    Wir haben das Original einer Abtretungserklärung gegen EB an die Bank zurückgeschickt (letztes Jahr im April) und seitdem schon 2mal angemahnt und es kommt nichts zurück.

  • Was mache ich denn, wenn das EB nicht zurückkommt?
    Gibts da irgendwelche Zwangsmaßnahmen?
    Wir haben das Original einer Abtretungserklärung gegen EB an die Bank zurückgeschickt (letztes Jahr im April) und seitdem schon 2mal angemahnt und es kommt nichts zurück.


    Böses Schreiben an die Bank und z.d.A. verfügen.
    Zwangsmaßnahmen gibt´s nicht. Nächste Zustellung halt mit ZU.
    Hier hatte ich das Problem auch mal. Ein Telefonat mit dem Vorstand hat das Problem in windeseile gelöst.

  • Wir versenden Pfandrechtsbriefe nie gegen EB*, sondern immer mit EB/RS**, damit sie nicht auf dem Postweg verloren gehen.

    * Empfangsbekenntnis
    ** Einschreibebrief/Rückschein

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nr. 6.1.5.1 BayGBGA:

    Über die Aushändigung neuer Grundpfandrechtsbriefe und die Rückgabe eingereichter Briefe muss sich ein Nachweis bei den Grundakten befinden. Die Aushändigung in der Amtsstelle oder durch Vermittlung eines Gerichtswachtmeisters erfolgt gegen schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers, die Übersendung durch die Post durch Einschreiben mit Zustellungsurkunde oder gegen Rückschein. Auf dem Vordruck des Nachweises ist die Geschäftsnummer anzugeben.

  • Wir versenden Pfandrechtsbriefe nie gegen EB*, sondern immer mit EB/RS**, damit sie nicht auf dem Postweg verloren gehen.

    * Empfangsbekenntnis
    ** Einschreibebrief/Rückschein



    Wir fast nur (außer an Private) gegen EB. Hat in den letzten 10 Jahre gerade einmal zu einem Problem geführt, das mit einem Aufgebotsverfahren bereinigt wurde. Dazu siehe für Bad.-Württ. § 9 Satz 1 der 2. VVLFGG und den Erlass d. JuM vom 8.3.2005 (3800a/0011) mit sinngemäßem Inhalt: Da die Versendung des GS-Briefes mittels einfachen Briefes unter Beifügung einer vorbereiteten Empfangserklärung (das ist nach VwV v. 7.3.2005, Die Justiz 2005, 225 zulässig, sofern Bedenken nicht bestehen und die zügige Rückgabe der EB zu erwarten steht, sonst: § 49 a 1 GBV) von § 49 a Satz 2 GBV gedeckt ist und damit keine unrichtige Sachbehandlung vorliegt, kommt der Erlass von Kosten im Falle eines Verlustes eines durch einfachen Brief versandten GS-briefes allein wegen der gewählten Versendungsart nach § 9 II 1 Nr. 3 LJKG regelmäßig nicht mehr in Betracht.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Die Brandenburgische Grundbuchgeschäftsanweisung schreibt mir vor, daß ich Briefe grundsätzlich an jedermann (auch Notare:)) mit ES/RS zu versenden habe. Nur bei vertrauenswürdigen Notaren darf es auch ein normales Einschreiben sein. Theoretisch stellt sich bei uns die Frage also nicht...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!