Aufgebotsverfahren Nachlassgläubiger

  • Glück auf!

    Aus dem verschneiten Clausthal-Zellerfeld sende ich Grüße!:)

    Zwischen Schnee und Graupel hier zu meinem Problem:

    Habe eine Akte vorliegen, wo Erben, die auch schon einen Erbschein erhalten haben, das Aufgebotsvefahren betreiben wollen.
    Ob Schulden da sind, wissen sie nicht. Gläubiger sind auch überhaupt nicht bekannt.
    So ein Teil habe ich tatsächlich zum 1.Mal auf dem Tisch und bereits 3 Telefonjoker ( G. Jauch wäre begeistert), konnten damit ebenfalls nichts anfangen.

    Der Zöller ist dazu auch nicht wirklich erschöpfend, so dass ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen, mit so Auskünften für Doofies, die gar keine Ahnung haben und auch gerade mal den Kommentar aufschlagen können und ihn sonst als Nackenstütze benutzen;)

    Nee, jetzt mal ehrlich!

    HIIIIIIIILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    :confused: Zuzanne

  • Hallo!

    Für alle die es interessiert:

    Herr Prof. Stallmann von der FH in Hildesheim hat mir endlich helfen können.

    Das Aufgebotverfahren ist auf jeden Fall auch dann durchzuführen, wenn kein einziger Gläubiger bekannt ist und auch sonst nicht bekannt ist, ob Schulden überhaupt da sind ( ich hatte dazu tendiert die Sache wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen).

    Schade, muss ich wohl doch noch was tun ;)

    [admin]edit: Thema zusammengeführt[/admin]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!