Zweite Vollstreckbare Ausfertigung VB

  • Wie sieht das aus?

    Wir haben hier das automatisierte Mahnverfahren.

    Vom Mahngericht wurde jetzt ein Antrag des Gläubigers an uns weitergeleitet auf Ausstelllung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides, weil das ursprüngliche Exemplar verloren gegangen ist.

    Wie läuft sowas ab?

    Sind wir da zuständig?

  • Wo sitzt du, beim PG? Dann: "Deine zitierte Rechtsprechung aus 2004 ist aber - wie bereits schon mehrfach geschildert - durch die Entscheidung des BGH vom 13.06.2006 (AZ: X ARZ 85/06) "überholt". Der BGH hat entschieden, dass für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids das Prozessgericht zuständig ist." (Ich kann leider keinen Link einfügen!!!)

  • Wo sitzt du, beim PG? Dann: "Deine zitierte Rechtsprechung aus 2004 ist aber - wie bereits schon mehrfach geschildert - durch die Entscheidung des BGH vom 13.06.2006 (AZ: X ARZ 85/06) "überholt". Der BGH hat entschieden, dass für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids das Prozessgericht zuständig ist." (Ich kann leider keinen Link einfügen!!!)



    :haewiejet

  • Wo sitzt du, beim PG? Dann: "Deine zitierte Rechtsprechung aus 2004 ist aber - wie bereits schon mehrfach geschildert - durch die Entscheidung des BGH vom 13.06.2006 (AZ: X ARZ 85/06) "überholt". Der BGH hat entschieden, dass für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids das Prozessgericht zuständig ist." (Ich kann leider keinen Link einfügen!!!)



    Aber nur, wenn die Sache vorher an das PG abgegeben wurde.

  • Gollo schreibt: vom Mahngericht wurde uns ein Antrag auf... weitergeleitet. Stellt sich da nicht die Frage, an welchem Gericht Gollo sitzt? Beim Mahngericht doch nicht, oder?

  • Gollo schreibt: vom Mahngericht wurde uns ein Antrag auf... weitergeleitet. Stellt sich da nicht die Frage, an welchem Gericht Gollo sitzt? Beim Mahngericht doch nicht, oder?



    Gollo sitzt beim Prozessgericht - ergibt sich aus einem früheren VB-Thread. :D

  • Gollo schreibt: vom Mahngericht wurde uns ein Antrag auf... weitergeleitet. Stellt sich da nicht die Frage, an welchem Gericht Gollo sitzt? Beim Mahngericht doch nicht, oder?


    Es stellt sich aber auch die Frage, warum das Mahngericht den Antrag weitergeleitet hat.
    Abgabe an das streitige Verfahren? Unwissen?

  • Wenn kein Einspruch gegen den VB eingelegt wurde und somit auch kein Verfahren am Prozessgericht anhängig geworden ist, ist das Prozessgericht nicht zuständig für die Erteilung der weiteren Ausfertigung des VB sondern das Mahngericht. Wenn das Mahngericht das an das Prozessgericht geschickt hat, würde ich es wegen Unzuständigkeit zurückschicken.

  • Ok zur Klarstelllung:

    Ich sitze beim Prozessgericht.

    Den VB hat das Mahngericht erlassen.


    Bei der Volllstreckung aus diesem ist die vollstreckbare Ausfertigung wohl abhanden gekommen.

    Aber wie soll ich denn hier eine vollstreckbare Ausferitung machen, wenn alles was ich habe, dieser Computerausdruck vom Mahngericht ist?

  • @ Gollo: Ich hatte letztens beim PG Antrag auf 2. vollstreckbare Ausfertigung. (Abgabe ins streitige Verfahren wegen Einspruch). Ich habe dann beim Mahngericht angerufen und nachgefragt nach dem VB-Ausdruck aus dem Verfahren. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wollte ich dann einen Blanko-VB (graues A3-Blatt) haben, in dem ich dann die Daten aus dem Aktenausdruck des Mahnverfahrens übernehmen kann. Ansonsten geht auch die Verfügung, daß du dir den Durchschreibesatz (nicht maschinelles Verfahren) vom Antragsteller ausgefüllt übersenden lassen kannst.

  • Aber wie soll ich denn hier eine vollstreckbare Ausferitung machen, wenn alles was ich habe, dieser Computerausdruck vom Mahngericht ist?



    Gar nicht, da du nicht zuständig bist. Das Prozessgericht ist nur für die weitere Ausfertigung des VB zuständig, wenn die Sache nach Wider-/Einspruch beim Prozessgericht war.

  • Ha, es war doch anders (Sorry, aber ich mache mich für eine Kollegin schlau.)

    Das Mahngericht hat den VB erlassen.

    Nach Einspruch gegen den VB kam die Sache zu uns.

    Der Einspruch wurde aber in kürzester Zeit woeder zurück genommen.

    Wie sieht es nun aus?

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