Zustellung nach Serbien-Montenegro

  • Brauche mal wieder eure Hilfe in einer Auslandssache.

    Und zwar soll eine Notarielle Urkunde, also ein außergerichtliches Schriftstück, nach Serbien und Montenegro über unser Gericht zugestellt werden.

    Ich habe da jetzt so meine Zweifel, ob das überhaupt möglich ist...
    Kann ich, ohne dass ein gerichtliches Verfahren anhängig ist diese Urkunde zustellen lassen??

  • Ok Danke!!

    Dann Nächste Frage :D

    Bin ich da noch aktuell:

    Die Zusttelung läuft, wenn der ZU-Empfänger im Kosovo lebt über das Verbindungsbüro in Pristina, ansonsten über die deutsche Botschaft in Belgrad oder? Beides Mal mit der Bitte um Weiterleitung an das zuständige Gericht, stimmts?



  • Richtig. :)
    Übersetzungen ins albanische bzw. in serbische sind beizufügen, je nach der Volkszugehörigkeit des ZU-Empfängers.

  • Ausgehende Ersuchen


    1. Die deutsche Botschaft in Belgrad kann in eigener Zuständigkeit Anträge auf formlose Zustellung erledigen, falls der Zustellungsempfänger nicht die serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzt.
    2. In allen anderen Fällen müssen serbisch-montenegrinische Behörden in Anspruch genommen werden.
      1. Die Ersuchen sind mit einem Begleitschreiben der deutschen Botschaft in Belgrad zu übersenden.
      2. Die Ersuchen sind an das zuständige Gericht zu richten.
      3. Blutgruppengutachten und erbbiologische Gutachten sind nach serbisch-montenegrinischem Recht zulässige Beweismittel. Ersuchen um Blutentnahme und Untersuchungen für erbbiologische Gutachten können von den serbisch-montenegrinischen Behörden bei Zeugen unter Anwendung von Zwang, bei Parteien nur mit Einwilligung des Betroffenen erledigt werden.
    3. Soweit nach dem Übereinkommen erforderlich, sind Übersetzungen in die serbische Sprache (in lateinischer Schrift) beizufügen.
  • Der Länderteil der ZRHO ist nach der Unabhängigkeitserklärung Montenegros noch nicht aktualisiert worden.
    Weiterhin gibt es lediglich einen Länderteil "Serbien und Montenegro".

    Nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Montenegro und Auflösung der Staatenunion, wird diese seit dem 03. 06. 2006 von der Republik Serbien allein fortgesetzt (unter Umbenennung in "Republik Serbien").

    Wo soll denn die Zustellung erfolgen (in Montenegro oder in Serbien?)
    Wo ist die Schuldnerpartei wohnhaft (Wohnort u. ggfs. Postleitzahl)?


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