mir war der Begriff paidmail bis heute unbekannt. Ergo habe ich gegoogelt und mich auch bei wiki schlau gemacht. Kann ich nur empfehlen.
Im Normalfall kostet das den paidmail-Empfänger keinen Cent. Er erhält nur für jede Bestätigung einer empfangenen Werbemail eine Minivergütung.
Wenn er wie hier erst mal 1.600,00 € investieren soll, stinkt es irgendwo.
Die Nummer, selber paidmails an andere zu versenden und für deren Bestätigung Vergütung zu zahlen, dürfte für den Junior sicher zu groß sein. Wofür will er denn überhaupt werben?
Genehmigung des Erwerbsgeschäftes eines Minderjährigen nach § 112 BGB
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Schulleck -
12. September 2007 um 10:20
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Ist es nicht evtl. so, dass man als Empfänger solcher Werbemails gegen den Absender vorgehen kann, so dass sich dieser hier dann evtl. in Gefahr begibt, abgemahnt zu werden?
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Ich habe auch gegurgelt und diverse Foren durchstöbert. Dort ist es streitig, ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt, da die sogenannten Lose (so heißt das Vergütungssystem) ja erstmal keine Währung ist...
--> sehe ich nicht so, Gewerbeanmeldung müsste m.E. her.
Aber welche rechtlichen Nachteile bei einem derartigen Gewerbe entstehen können, ist doch sehr ungewiss. Da können ja doch Klagen auf einen zukommen. -
Nutzt denn jemand zufällig so einen Paidmailer und kann mir berichten, ob es irgendwelche Nachteile gibt?
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Hatte heute meine Anhörung und möchte nun die Genehmigung erteilen. Ich frage mich allerdings 2 Sachen:
a) wie formuliert man den Beschluss? kann man das so fassen a la" wird dem Betroffenen die Genehmigung nach § 112 BGB zur Betreibung eines Paidmailer-Services erteilt" machen?
b) welche Rechtsbelehrung muss drunter? -
Hatte heute meine Anhörung und möchte nun die Genehmigung erteilen. Ich frage mich allerdings 2 Sachen:
a) wie formuliert man den Beschluss? kann man das so fassen a la" wird dem Betroffenen die Genehmigung nach § 112 BGB zur Betreibung eines Paidmailer-Services erteilt" machen?
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Hallo,
ich hatte vor ner Weile einem MJ die Genehmigung für die Führung eines Paidmailers genehmigt.
Nunmehr beantragt die Mutter die Erweiterung seines Gewerbes (nunmehr sollen Bonusportal und graphische Dienstleistungen) hinzukommen.
--> ist das ein neuer Antrag mit neuen Gebühren? -
Die Frage würde ich bejahen!
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Das ist im nachgefragten Kontext nichts anderes, als wenn ein Minderjähriger ein Grundstück kauft und ein Jahr später vom Nachbarn noch 20 qm hinzuerwirbt.
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Welches Rechtsmittel ist eigentlich gegen einen Genehmigung nach § 112 BGB möglich? Möchte gern eine Genehmigung erteilen. Muss aber ja ne Rechtsmittelbelehrung draufschreiben...
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. -
Befristete Beschwerde: §§ 58 Abs.1, 63 Abs.2 FamFG.
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Ok, danke.
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