Wie gehe ich in folgendem Fall am besten vor?
MB wurde am 21.06. erlassen. Zustellung lt. Mitteilung am 23.06. Am 29.06. Widerspruch durch RA Antragsgegner, verbunden mit der Mitteilung, daß Zustellung wegen falscher Anschrift gerügt wird. Am 11.07. Schreiben an Mahngericht, daß vorsorglich Neuzustellung an die richtige Anschrift beantragt wird. Neuzustellung am 26.07. erfolgt. Dann übersehen, daß Widerspruch erhoben war und VB beantragt, der am 15.08. erlassen und
zugestellt wurde.
Wie kriege ich das Verfahren jetzt ans Streitgericht? Trotz VB Gerichtskosten an Mahngericht zahlen und Abgabe beantragen? Gibt es den Akt dort überhaupt noch (wg. VB)?
Danke!