Deutsche Botschaft in Syrien

  • Hallo an alle,
    hinsichtlich einem Zwangsversteigerungstermin möchte ein Mann (dt. od. syrische Staatsangehörigkeit? oder beides?) für seinen syrischen Bruder in Vollmacht ein Objekt ersteigern. Dafür ist eine notarielle Vollmacht erforderlich. Nun meine Frage: Kann der in Syrien lebende Bruder diese bei der dort ansässigen Deutschen Botschaft erhalten? :confused: Wird die Vollmacht dann durch die Botschaft nach Deutschland versandt?

    Ich hoffe, jemand weiß Rat. Vielen Dank schon mal!

  • http://www.damaskus.diplo.de/Vertretung/dam…Startseite.html

    Ich denke, das geht schon. Vielleicht einfach mal anrufen?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Danke für den Link! Mit dem Arufen ist das nicht so einfach, da das mit dem Telefon aus meinem Büro nicht funktioniert. Da braucht man sicherlich erst einen Darf-Schein von der Verwaltung :gruebel:. Deshalb habe ich eine e-mail geschrieben in der Hoffnung, dass ich bis morgen Nachmittag eine Antwort erhalte. Ich werde berichten!

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