Hallo an alle,
hinsichtlich einem Zwangsversteigerungstermin möchte ein Mann (dt. od. syrische Staatsangehörigkeit? oder beides?) für seinen syrischen Bruder in Vollmacht ein Objekt ersteigern. Dafür ist eine notarielle Vollmacht erforderlich. Nun meine Frage: Kann der in Syrien lebende Bruder diese bei der dort ansässigen Deutschen Botschaft erhalten? Wird die Vollmacht dann durch die Botschaft nach Deutschland versandt?
Ich hoffe, jemand weiß Rat. Vielen Dank schon mal!
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