Abgelaufener Personalausweis

  • Hallöchen!
    Hab hier gerade bei einer Anmeldung in Vereinssachen das Problem, dass eine der anmeldenden Personen sich beim Notar mit einem abgelaufenen Personalausweis ausgewiesen hat.
    Im Speziellen geht es um die Anmeldung der Auflösung des Vereins und die Bestellung eines Liquidators.

    Eigentlich ist es ja klar: Abgelaufen ist abgelaufen, aber würdet ihr jetzt komplett eine neue Anmeldung verlangen?

    Sorry, falls ich gerade etwas auf dem Schlauch stehe, aber ich bin mir echt nicht sicher :oops:

  • Nur eine Verständnisfrage: Der Notar hat bescheinigt, dass der Perso abgelaufen ist? (Also "Herr X, ausgewiesen durch abgelaufenen BPA-Nr. XXXXX"?)

  • Ich würde keine neue Anmeldung verlangen, oder ändert sich die Identität der Person durch zeitlichen Ablauf eines Dokuments? Da würde ich drüber wegsehen.

  • Kennt der Notar den Beteiligten nicht von Person, muss der Notar sich höchstpersönlich einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild und Unterschrift (zB Personalausweis, Pass, Führerschein, Dienstausweis) vorlegen lassen. Die Gültigkeitsdauer ist jedoch ohne Bedeutung, solange nur eine einwandfreie Identitätsfeststellung an Hand des Lichtbildes oder der Unterschrift noch möglich ist.
    Quelle: BeckOnline zu § 10 BeurkG

    Also null Problemo :)

  • Zitat von Shine

    Nur eine Verständnisfrage: Der Notar hat bescheinigt, dass der Perso abgelaufen ist? (Also "Herr X, ausgewiesen durch abgelaufenen BPA-Nr. XXXXX"?)



    In der Anmeldung hat der Notar das Wort "gültigen" durchgestrichen. Auf meine Anfrage hat er mir dann mitgeteilt, dass er während der Beurkundung festgestellt hat, dass die Gültigkeit abgelaufen war und er dann im Beisein der Beteiligten "gültigen" gestrichen hat. Persönlich bekannt war die Person dem Notar nicht.

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