Nachdem das HR ja mittlerweile online greifbar ist und die Geschichte erst vor 2 Jahren passiert ist, reicht vlt. schon ein Blick via Internet.
Muss ich hinterlegen oder recherchieren?
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Richtig, kostet aber 4,50 EUR pro Abruf.
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Die Veröffentlichungen ab einem bestimmten Zeitpunkt (1.1.2006 ?) kann man kostenlos einsehen, auch ob die Gesellschaft gelöscht ist.
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Du hast natürlich recht (http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de), ich meinte den Registerauszug aus dem Registerportal der Länder:
http://www.handelsregister.de -
Genau bei Letzterem schlage ich kostenlos nach.
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Ich auch
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Also, nochmals vielen Dank. Der Fall spielt in dem Bundesland ***, dessen Eintragungungen im online-Handelsregister zu jung sind, um meinen Fall zu erfassen. (Schon überprüft).
Ich rufe also demnächst beim Handelsregister an. Wenn der Sitz nicht verlegt, sondern die GmbH gelöscht ist, rege ich die Nachtragsliquidation an. Selber beantragen tu ich die natürlich nicht. Dann soll der Liquidator bei mir das Geld abholen (wie von Sören oben schon angeregt).
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Und in 30 Jahren gibt es dann die Große Sause.
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Ist die GmbH allerdings gelöscht, würd ich als Hinterlegungsstelle das Geld annehmen. Es besteht keine Verpflichtung m.E. für Dich einen Nachtragsliquidator zu beantragen, der das Geld für die gelöschte GmbH in Empfang nimmt.
Ich muss diesen Thread mal aus der Versenkung holen, weil ich genau dieses Problem habe als Hinterlegungsstelle:
Eine Bank will Geld hinterlegen aus dem Kontoguthaben einer (nach Liquidation) gelöschten GmbH, weil sich die Liquidatoren nicht einigen konnten.
Weshalb dann allerdings die Gesellschaft gelöscht wurde, sei mal dahingestellt.
Wer kommt denn da als Empfangsberechtigter in Frage?
Die Bank gibt die beiden Liquidatoren, welche auch zugleich die Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH waren, an.
Da ich mit Gesellschaftsrecht auf Kriegsfuß stehe, wäre ich hier um jede Hilfe sehr dankbar. -
Ich würde in diesem Fall für die Gesellschaft bzw. deren unbekannte Rechtsnachfolger hinterlegen. Das Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander hat mich als Hinterlegungsstelle nicht zu interessieren.
Hier ist es auch mittlerweile überwiegende Ansicht, dass eine Nachtragsliquidation nicht gefordert wird. Denn registerrechtlich ist das schwieriger als erwartet und mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden. -
Dito, Hinterlegung zugunsten der Gesellschaft, da es ja Kontoguthaben selbige war.
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Vielen Dank für die Antworten, dann werde ich das so der Bank mal mitteilen.
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