Aufsätze und Entscheidungen einstellen grds. nicht erlaubt

  • Aus gegebenen Anlass (Thema "Suche Rechtsprechung") habe ich mich bei einem Verlag erkundigt:

    Anfragen bzgl. Rechtsprechung oder Aufsätzen aus Fachzeitschriften etc. müssen aus urheberrechtlichen Gründen abgelehnt werden.

    Aufsätze sind in Gänze urheberrechtlich geschützt. Auszüge davon dürfen nur im Wege und in den engen Grenzen des üblichen Zitats veröffentlicht werden, d.h. insbesondere unverändert und mit Quellenangabe.

    Entscheidungen sind in der Form, wie sie vom Gericht erlassen werden, zwar gemeinfrei. Bei der Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift werden sie jedoch bearbeitet, sodass an dem an sich gemeinfreien Text ein durch die Bearbeitung begründetes Urheberrecht - gerade auch bezügl. der Gründe - entsteht. Amtl. Leitsätze sind gemeinfrei, vom Einsender oder der Schriftleitung gebildete können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein.

    Dies bedarf eingehender Prüfung, sodass grundsätzlich sicherheitshalber vom urheberrechtlichen Schutz eines Leitsatzes ausgegangen werden sollte, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich um einen amtl. Leitsatz handelt.

    Das Einstellen von Abhandlungen oder Rechtsprechung, die einer Fachzeitschrift entnommen sind, durch User ist - sofern es sich nicht um ein bloßes Zitat handelt - nicht zulässig.

    Einzige saubere Lösung: Das betreffende Heft, in dem die Entscheidung oder der Aufsatz enthalten ist, kann über den Buchhandel oder beim Verlag bezogen werden. Ggf. fertigt der Verlag - als Inhaber des Verlagsrechts (= alleiniges Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung) - kostenpflichtige - Kopien.

    Ich bitte um Beachtung! Danke.

    Siehe auch:
    Darf ich Aufsätze etc. oder Teile davon ins Forum einstellen?
    Anfragen nach Übersendung von Aufsätzen etc.

  • Bestehen aus urheberrechtlicher Sicht auch Bedenken dagegen, Teile von eigenen Ausführungen in das Forum einzustellen, die in Manuskriptform die Grundlage für eine fachzeitschriftliche Veröffentlichung werden oder bereits geworden sind?

  • Die Rechte gehen doch normalerweise spätestens mit Veröffentlichung auf den jeweiligen Verlag über, oder habe ich da was übersehen? Müsste also denselben Regeln folgen wie #1.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von juris2112


    Bestehen aus urheberrechtlicher Sicht auch Bedenken dagegen, Teile von eigenen Ausführungen in das Forum einzustellen, die in Manuskriptform die Grundlage für eine fachzeitschriftliche Veröffentlichung werden oder bereits geworden sind?



    Interessante Frage!

    Hmm, müsste sich dazu nicht was aus den Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag ergeben? Ich fürchte aber mal, dass es grundsätzlich so sein wird, wie Andreas schon meint.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Andreas:

    Im Grundsatz ja. Es geht mir aber nicht um die Manuskripte (oder Teile hiervon), sondern um Überlegungen, die lediglich mit dem Inhalt des Manuskripts identisch oder jedenfalls im wesentlichen identisch sind. Wenn ein Autor z.B. bei einem Verlag in einer Fachzeitschrift etwas veröffentlicht, dann ist er ja auch nicht gehindert, die gleiche Meinung in dem für einen anderen Verlag verfassten Kommentar nochmals wortgleich über mehrere Seiten hinweg zu vertreten. Er muss sich dann nur selbst zitieren!

  • Na ja, seine eigenen Gedanken hier zu posten, kann einem wohl kein Verlag untersagen. Nur darf dabei eben nicht der Eindruck entstehen, es sei nur eine Kopie bzw. Abschrift eines von dem Verlag veröffentlichten Werkes.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von juris2112

    Es geht mir aber nicht um die Manuskripte (oder Teile hiervon), sondern um Überlegungen, die lediglich mit dem Inhalt des Manuskripts identisch oder jedenfalls im wesentlichen identisch sind.



    Ich bin kein Urheberrechtsexperte (und will auch keiner werden), daher meine nur laienhafte Interpretation:

    Solange es sich noch nicht um ein Manuskript im verlagsrechtlichen Sinne, sondern nur um ein Vor-Manuskript, dürfte urherrechtlich doch eigentlich nichts gegen eine Verwendung dieses Vor-Manuskripts sprechen.

    Ob sich daran etwas ändert, wenn die anderweitig (zB im Forum) verwendeten Textpassagen Teil eines richtigen Manuskripts werden, vermag ich nicht zu sagen.

    In den Zeiten vor dem Forum dürfte sich diese Problematik nicht gestellt haben, da faktisch eine Breitenwirkung nur durch eine Verlagsveröffentlichung und damit mit dem Urheberrecht des Verlages möglich war. Also quasi eine Pionierleistung des Forums, dass jeder Kollege hier frei von der Leber weg seinen Senf loslassen darf :).

    @Lissi: Sehe auch kein Problem (ist auch schon erfolgt)

  • Ich hatte bisher nur eine Entscheidung hier eingestellt und habe da keine Probleme gesehen. Die Entscheidung wurde mir sogar vom LG per E-Mail zugesandt. Die brauchte ich nur noch zu anonymisieren :daumenrau .

    Bei einer anderen Entscheidung unseres OLG habe ich vorher schriftlich beim Vorsitzenden des Senats angefragt, ob er einer Veröffentlichung im Rechtspfleger zustimmt. Als Antwort bekamm ich postwendend die bereits anonymisierte Fassung von der Pressestelle übermittelt. Praktisch, oder ;)

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