Amtsvormundschaft - Widerspruch gegen Taufe

  • Also hab ich das richtig verstanden, dass hier § 14 I Nr. 19 RPflG greift? Habe grad eine ähnliche Sache auf den Tisch bekommen, Jugendamt ist Amtsvormund, das Kind ist 2 Jahre alt.
    Die Pflegefamilie will das Kind im römisch-katholischen Glauben erziehen. Das Jugendamt ist einverstanden und beantragt jetzt die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
    Wäre also auch Richterzuständigkeit?! :gruebel:

  • In dem Ausgangsfall wollte die Mutter die Taufe absagen, da "ihr nahestehenden Personen nicht eingeladen wurden".

    Das wurde dann auch so bewilligt.

    Ich bin schockiert. Seit wann wird den ein Glaubensbekenntnis davon abhängig gemacht, wen man zu einer Feier einladen kann. Ausserdem sind doch Kirchen ein öffentlicher Ort. Zu einer Taufe muss man nicht eingeladen werden!!!! Eine private Tauffeier zu Hause hätte die Mutter sicherlich auch an einem anderen Tag noch organisieren können. Der Tauftag selbst sollte nicht den Gästen, sondern dem Kind gelten!!!!!!

  • Zur Sicherheit:
    Lese ich § 3 RelKErzG richtig so, dass bei Vormundschaft neben elterlicher Sorge einer minderjährigen Mutter keine Genehmigung des Familiengerichts zur Taufe erforderlich ist? Also, wenn sich minderj. Mutter und Vormund einig sind?

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