Alttitelumstellung auf Mindestunterhalt

  • Hallo zusammen ,

    anbei eine Excel-Tabelle, mit der man mit einfachen Mitteln einen Titel mit Regelbeträgen auf Mindestunterhalt ab 1.01.08 umrechnen kann.
    Ich habe mich kurzfristig entschlossen , die Tabellen nun doch im Familienforum einzuspeisen , mit der Hoffnung , dass genügend Vollstrecker unter uns hier ebenfalls nachschauen.

    An die Mods eine Bitte : bitte ganz nach oben pinnen ! Erledigt. Ulf

    Zur Anwendung der Tabellen :

    Es sind lediglich die blauen Felder E u. H4 mit Geburtsdatum zu befüllen ,sowie im Feld L10 der bisherige Regelbetrag-Prozentsatz.
    Anschließend TAB-Taste betätigen.
    Es werden dann - je nach Altersstufe farblich hinterlegt - der neue Mindestunterhaltsbetrag mit dem neuen Mindestunterhalt-Prozentsatz automatisch errechnet.

    Nachtrag : in #26 u. 27 befinden sich neue Tabellen.

    Nachtrag vom 20.08.2012 : aktuelle Fassung befindet sich wegen Änderung der Rechtsprechung am Ende des Threads

  • Habe die Tabelle gerade überprüft, stimmt mit meiner selbstgestrickten Tabelle überein.

    Was allenfalls noch zu beachten wäre ist, dass die Tabelle sich auf eine Kindergeldanrechnung für ein 1. bis 3. Kind bezieht.

    Falls man den (seltenen) Fall hat, dass Kindergeld für ein 4. Kind zu berücksichtigen ist (179,--), muss die Tabelle angepasst oder "zu Fuß" gerechnet werden.

  • Ja Giacomo:

    Alles kann man nicht haben.
    Manchmal muss man mit weniger zufrieden sein.;)
    Und ein bischen Rechenarbeit hat noch keinem geschadet.

  • ich möchte mich mal für die super Tabelle :daumenrau zur Umrechnung bedanken:D, ich habe jetzt alle Unterhaltsverfahren, die noch entschieden werden konnten, erledigt und zugleich einen Hinweis zur Umrechnung für die Zeit nach dem 1.01.2008 gegeben, vielen herzlichen Dank an Steinkauz :laola

  • Da hast Du wohl was richtiges getan, nämlich alle offenen entscheidungsreifen Verfahren noch vor Jahreswechsel zu erledigen.
    Würdest Du Deinen Hinweis für die Umrechnung ab 1.01.08 bekanntgeben- gerne auch per pN- ?

    Finde ich nämlich eine gute Idee für die noch entschiedenen Verfahren.

  • Wer nicht groß rechnen möchte, findet hier eine Übersicht über die alten und neuen Prozentsätze.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Guten Morgen,
    sorry, aber ich blick da noch nicht durch.
    Ich habe einen Titel über 121 %, Kind ist 1992 geboren, also 3. Altersstufe.
    Nach der oben eingestellten Tabelle (Dank an Steinkauz), ergibt sich ein neuer Prozentsatz von 106,5 %.
    Wenn ich alles weitere richtig verstanden habe, muss ich jetzt vom Mindestunterhalt 365 € 106,5 % ausrechnen und das hälftige Kindergeld von 77 € abziehen, oder?
    Da im Unterhaltsrecht alles abgerundet wird, komme ich auf einen Unterhalt ab dem 1.1.08 von 311 €, kann das sein? Ich hatte bisher verstanden, dass der Unterhalt sich eher erhöht.
    Tut mir leid, wenn die Frage blöd klingt, aber ich kann mit Zahlenbeispielen mehr als mit Theorie anfangen.

  • Ebenfalls Guten Morgen :)

    Da im Unterhaltsrecht alles abgerundet wird, komme ich auf einen Unterhalt ab dem 1.1.08 von 311 €, kann das sein? Ich hatte bisher verstanden, dass der Unterhalt sich eher erhöht.



    Nach § 1612a Abs. 2 BGB sind die Beträge grundsätzlich auf volle Euro aufzurunden. Dann sind es wieder 312,00 € :)

  • @Steinkauz:
    Ich habe gestern Deine Tabelle (West) erstmals in echt genutzt:

    Bei einem Kind geboren 14.09.97 und 135% Unterhalt wird für die zweite Altersstufe ein neuer Prozentsatz von 102,8 ausgegeben, abgerundet 102,7. Die in #12 verlinkte Tabelle weist ebenfalls 102,8 aus!? :gruebel:

  • Wenn ich alles weitere richtig verstanden habe, muss ich jetzt vom Mindestunterhalt 365 € 106,5 % ausrechnen und das hälftige Kindergeld von 77 € abziehen, oder?


    Richtig!


    Da im Unterhaltsrecht alles abgerundet wird, komme ich auf einen Unterhalt ab dem 1.1.08 von 311 €, kann das sein?


    M.E. ist der Betrag auf volle Euro aufzurunden, § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB (n.F.). Dann kommt man in Deinem Fall auf 312 €, was dem bisherigen Betrag entspricht.

    Ulf

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  • http://www.famrz.de/2007_23_Synopse.htm
    "§ 1612a
    (2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro abzurunden."


    Einen Moment, täusche ich mich?
    Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen, also auf 106,5%.
    106,5% von 365 € macht genau 388,73 € aus. Da der sich ergebende Betrag auf volle Euro abzurunden ist, wären das 388 € - 77 € hälftiges Kindergeld und somit 311 € Unterhalt.

    Ok, in einer anderen Umrechnungstabelle habe ich eine mathematische Rundung auf 106,6% gesehen, dann ergeben sich natürlich 389 €. Das begrenzen im neuen Gesetzestext hat mich eher auf einfaches weglassen der 2.Stelle hinter dem Komma gebracht. Kann mich natürlich auch irren, aber dann wäre die schöne Tabelle von Steinkauz auch falsch.

  • Hallo Geniesserin!

    106,5 % ist m.E. korrekt. "Auf eine Dezimalstelle zu begrenzen" bedeutet m.E., dass nach der ersten Nachkommastelle einfach "abgehackt" wird, so dass aus 106,5754325 % dann 106,5 % werden.

    Der Fehler liegt wohl in der Rundung des €-Betrags:
    Deine verlinkte Synopse aus der FamRZ spricht in § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB von abrunden. Das ist falsch!
    Das Gesetz sieht - wie bisher auch - eine Aufrundung vor. Vgl. dazu z.B. hier oder hier.

    Daher ist der Betrag 388,73 € - 77 € = 311,73 € auf 312 € aufzurunden!

    Ulf

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  • Ok, danke Ulf, hatte mir nur die eine Neufassung angesehen.
    Dann sind es selbstverständlich weiterhin 312 €.
    Man sollte doch wohl öfter auch in das Bundesgesetzblatt schauen...

    Danke nochmals.

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