Höhe des aktuellen Mindestunterhalts

  • Ich hätte auch damit kein Problem, denn der tatsächlich vom Kindesvater an das Kind zu leistende Unterhalt fällt ja so und auch so höher aus, da in diesem Verhältnis das Kindergeld ja nur zur Hälfte angerechnet wird. Und soweit die UV-Kasse geleistet hat, geht die Forderung auf das Land über, an diesem Grundsatz haben ja die neuen Beträge nichts geändert. Wenn der Kindesvater am 1.7. an das Kind 225 € zu leisten hätte (alter MU-Betrag), das JA aber schon 144 statt 133 € gezahlt hat, kann man problemlos in Höhe von 144 € umschreiben, es spricht rein gar nichts dagegen. Dem Kind steht dann eben nur noch eine Restforderung von 81 € zu statt 92 €.

  • So auch hier !
    Hier gehen auch von der UV-Kasse die ersten Festsetzungsanträge mit gezahlten 144,00 EUR ab 01.07.2015 ein.
    Entgegen der Annahme in #112 , wird man für den Monat Juli 2015 um #121 nicht herumkommen.

  • Schon, aber in #112 ging es um den UH-Anspruch des Kindes, oder!?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Altersstufe: ... I. ... II. ... III.
    1.1.08-31.12.08:Eur...... 279,00 ... 322,00 ... 365,00
    1.1.09-31.12.09:Eur...... 281,00 ... 322,00 ... 377,00
    1.1.10-31.07.15:Eur...... 317,00 ... 364,00 ... 426,00
    1.8.15-31.12.15:Eur...... 328,00 ... 376,00 ... 440,00
    1.1.16-31.12.16:Eur...... 335,00 ... 384,00 ... 450,00
    1.1.17-31.12.17:Eur...... 342,00 ... 393,00 ... 460,00

  • Ist die Unterhaltsvorschussreform zum 01.07.2017 inzwischen beschlossen und nur an mir vorbeigegangen? Hier flattern schon die ersten Anträge vom JA herein für die 3. Altersstufe. Ich finde aber keine (verlässliche) Quelle, dass die Änderungen bereits in Kraft getreten sind. Habt ihr bereits mehr Informationen?

  • Ich habe auch noch nichts vorliegen. Das Jugendamt fragte aber, ob es korrekt sei, dass Rückstände nicht mehr im Antrag und im Beschluss aufgeführt werden müssten ... ?! :confused:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich konnte das JA gerade erreichen. Die Anträge wurden hier bereits "vorsorglich" gestellt. Das Gesetz ist wohl noch nicht unterschrieben, aber man rechnet in nächster Zeit damit. Okay.

  • Unsere UV-Kasse scharrt auch schon seit über einem Monat mit den Hufen und hat uns per E-Mail schon die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten "Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung" zukommen lassen, hält Anträge aber noch zurück. Durch Bundestag und Bundesrat soll es seit Anfang Juni durch sein, aber im BGBl. konnte ich noch keine Veröffentlichung finden - scheint also beim Präsidenten zu hängen ...
    In Forum sollen wohl nächste Woche die Änderung eingespielt werden, jedenfalls hier in Hamburg.

  • Hallo ins Rund,

    mir liegen gerade massenweise Anträge auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren aus diesem Jahr vor. Anhörungen sind bereits erfolgt, jedoch noch keine Festsetzung (fragt nicht nach den Gründen :cool:, ich räume hier seit ein paar Wochen auf).

    Besteht die Möglichkeit, dass mir jemand eine Rechtsmittelbelehrung aus ForumStar für Verfahren aus dem Jahr 2017 schickt? Wir haben leider noch kein FS und ich müsste mir die Belehrung jetzt selber zusammenstellen und dafür habe ich einfach keinen Nerv.

    Gruß Grottenolm

    PS: Mailadresse gibt es per PN

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who


  • In Forum sollen wohl nächste Woche die Änderung eingespielt werden, jedenfalls hier in Hamburg.

    Du meinst ForumStar? Ihr Glücklichen, in Sachsen gibt es seit 2011 noch immer keinen einzigen Textbaustein für das VUV, wird immer begründet mit nicht vorhandenen Personalkapazitäten. Läuft hier alles über Autotexte oder selbst erstellte persönliche Formulare, eine große Zumutung, wenn man bedenkt, dass es im Vorläufer von ForumStar alles lief.

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