Folgender Sachverhalt liegt mir vor. Ehemann der Betroffenen überträgt sein Grundstück an fremde Dritte. Hierfür ist die Zustimmung der unter Betreuung stehenden Ehefrau gem. § 1365 BGB erforderlich. Notar in Vollmacht für Betreuer (Vereinsbetreuer) beantragt hierfür die vormundschaftgerichtliche Genehmigung.
Ist hier überhaupt eine Genehmigung erforderlich? Wenn ja, nach welchem Tatbestandsmerkmal? Hat hier jemand eine Idee?
§ 1365 BGB - welcher Genehmigungstatbestand?
-
-
Keine Genehmigung erforderlich. Verfügt wird über Vermögen des Ehemannes, nicht über das der Betreuten.
-
wie # 2.
Im Übrigen:
Wenn sich der Betreuer aus der Haftung für eine Einwilligung im Namen der Betreuten schleichen will, kann er die Einwilligung ja ohne Grund verweigern. Dann ist nach § 1365 Abs. 2 BGB das Vormundschaftsgericht in der Pflicht, die Zustimmung des Betreuers für die Betreute zu ersetzen, falls die Voraussetzungen vorliegen. -
Keine Genehmigung erforderlich. Verfügt wird über Vermögen des Ehemannes, nicht über das der Betreuten.
und wenn das Grundstück sein ganzes Vermögen insgesamt ausmacht ? keine Genehmigung ? ich glaub doch -
-
oh ha
-
sorry Ernst P., ich bin noch neu hier. Danke für den Tipp.
-
Und ich brauche mich nicht zu wiederholen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!