aus gegebenem Anlass (gerade wieder 3 solcher Verfügungen des Gerichts erhalten):
Die Kostenfestsetzungsanträge der Gegner werden regelmäßig, andere Verfügungen des Gerichts (beabsichtigte Benennungen eines Sachverständigen etc.) auch hin und wieder übersandt "zur eventuellen Stellugnnahme".
Wenn ich den Antrag für korrekt halte oder mit der Bestellung des SV einverstanden bin, weiss ich nie, ob es für den Rpfl. oder den Richter besser/einfacher/sinnvoller im Arbeitsablauf ist, eine Stellungnahme zu erhalten, dass ich keine Einwände erhebe oder hat sie/er es lieber, wenn man die Frist einfach verstreichen lässt und gar nichts sagt.
Gibt es eine Mehrheitsmeinung hier im Forum? Was ist arbeitsökonomischer für´s Gericht?