Abtretung

  • Hab hier ein kleines Problem und hätte gern mal eure Meinungen gehört!
    Ich habe eine Abtretung vorliegen in der das ganze Recht nebst Zinsen und Nebenleistung abgetreten worden ist.
    Laut der GS-Bestellungsurkunde sind die Zinsen 16% und die Nebenleistung 5%.
    Mein Problem ist jetzt folgendes: Bei der vor ca. 20 Jahren vorgenommen Eintragung wurden die Nebenleistungen einzutragen vergessen.

    Ich könnt jetzt eigentlich hingehen und die Abtretung nebst Zinsen eintragen und machen als wüßte ich von nix. In den meisten Abtretungserklärungen steht "mit Zinsen und Nebenleistung" auch wenn keine Nebenleistung da ist.

    Oder ich betrachte den Antrag von damals als hinsichtlich der NL als nicht erledigt und muss jetzt drüber entscheiden. Hinsichtlich der Zinsen gibt es doch da ne Regelung, dass Zinserhöhung von max. 5% den gleichen Rang wie das Recht haben. Gilt das auch für NL???

    Damit das ganze auch noch schöner wird, wurden in der zwischenzeit 2 weitere GS eingetragen - zum Glück für die Gläubigerin an die jetzt abgetreten werden soll.

    Ich tendiere jetzt erst mal dazu die Bank und die Eigentümer anzuschreiben, damit die wissen was passiert ist und mitzuteilen, dass ich beabsichtige die NL noch einzutragen.

    Was meint ihr???

  • Um die Sache nicht noch schlimmer zu machen, solltest Du die Nebenleistung zunächst nachtragen und zwar im Rang nach allen jetzt eingetragenen Rechten. Da es keine gesetzlichen Nebenleistungen gibt, gibt es hier auch keine "5%-Regel".

  • Der damalige Antrag ist unvollständig erledigt worden.

    Wenn es sich um ein Briefrecht handelt, brauchst Du eine Aussage des tatsächlichen Gläubigers = jetztiger Zessionar, dass der Brief auch für den damaligen Antrag (nochmals) vorgelegt sein soll.

    Ansonsten würde ich das nachholen und die Abtretung im Anschluss vollziehen.

    § 1119 BGB gilt m. E. nicht für Nebenleistungen. Ich würde diese Vorschrift jedenfalls eng auslegen.

    Du kannst die Nebenleistungen daher nur im Rang nach den späteren Grundschulden eintragen und würde hierwegen einen ausdrücklichen Rangvermerk bei dem Nebenleistungsvermerk und den späteren Grundschulden für notwendig halten. Es sei denn, die späteren Gläubiger und der Eigentümer stimmen formgerecht einer Rangänderung dahin zu, dass die Nebenleistungen Vorrang erhalten sollen. Letzteres kann man Bank und Eigentümer durchaus zur Disposition stellen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • § 1119 BGB ist auf andere Nebenleistungen als Zinsen nicht anwendbar (Palandt/Bassenge § 1119 RdNr.1). Selbst wenn er anwendbar wäre, würde dies nichts helfen, weil die Zinsen bereits 16 % betragen und § 1119 BGB nur eine Gesamthöhe aller "Nebenleistungen" bis zu 5 % ermöglichen würde.

    Ansonsten wie Andreas in #3, letzter Absatz.

  • Ich habe einen ähnlichen Fall, allerdings wurde hier das Recht richtig (mit Zinsen und Nebenleistung) eingetragen. Im Jahre 2000 wurde das Recht komplett abgetreten, laut Abtretungserklärung mit Zinsen und Nebenleistungen. Leider wurden die Nebenleistungen damals übersehen und nicht mit ins Grundbuch eingetragen.
    Nun liegt mir eine erneute Abtretungserklärung über das gesamte Recht mit Zinsen und Nebenleistungen vor.
    Da es sich um ein Briefrecht handelt, ist die erste Abtretung also mit den Nebenleistungen wirksam, nur die GB-Eintragung ist falsch.
    Kann ich die Nebenleistungen in Bezug auf den damaligen Abtretungsvermerk jetzt einfach ergänzen und nun die Abtretung samt Zinsen und Nebenleistungen eintragen, obwohl in der Zwischenzeit eine weitere Grundschuld eingetragen wurde?
    M. E. müsste dies gehen, da ja die Nebenleistung bei der ursprünglichen Grundschuldeintragung mit eingetragen wurde und dem Gläubiger der nachrangigen Grundschuld in Bezug auf seine Rangposition egal sein sollte, wem die Nebenleistungen zustehen.
    Sehe ich das richtig?

  • Soweit so gut, ich habe das selbe Problem und frage mich nun wo ich die NL dann eintrage?
    :gruebel:In die Veränderungsspalte mit Rangvermerk?
    Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch und finde nix dazu.....

  • Eintragung in der Veränderungsspalte der Dritten Abteilung an nächstoffener Eintragungsstelle, wenn Fallgestaltung so wie bei Pullmoll:
    ...mitabgetreten ist auch die Nebenleistung, ergänzend eingetragen am ...

    Sollte der Abtretungsvermerk auf dem Brief unvollständig sein, ist dieser selbstverständlich auch um die mitabgetretene Nebenleistung zu ergänzen.

  • OK jetzt hab ich nur das Problem, dass die Abtretung bereits eingetragen ist. :shit
    Die neue Gläubigerin hat auf das Fehlen der NL in dem ursprünglichen Eintrag hingewiesen und um Berichtigung gebeten.

  • ist es generell möglich, die Abtretung der Nebenleistung einfach nachzutragen?
    Ich hatte einen einfachen Abtretungsfall, allerdings ist mir wohl der Baustein verrutscht und nun habe ich die Nebenleistung nicht mit abgetreten.
    Kann ich das dann wie oben einfach nachtragen? Ohne Datum ab wann abgetreten?

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