(Du weißt schon frog, dass wir auf Seite 2 des von Dir verlinkten Beitrages sind?)
Schuldanerkenntnis?
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Angel -
11. Mai 2006 um 08:46
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Hab ich inzwischen auch gemerkt.
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btw: Natürlich hatte ich die oberste Regel des Forum befolgt und die Suchfunktion genutzt
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Ich hätte noch eine Fallabwandlung:
ich habe einen Antrag des Betreuers vorliegen auf Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu einem Schuldanerkenntnis (die Betroffene hat einer Bekannten Geld geliehen) und zur Ratenzahlungsvereinbarung, was beides bereits vom Betreuer und von der Schuldnerin unterzeichnet wurde, die Betroffene ist also Gläubigerin der Forderung.
Ist dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich? -
Selbe Frage bitte nicht 2x einstellen!
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