Einigungsgebühr im VB aufnehmen?

  • Ich hänge mich mal ran

    Forderung über 10.000,00 EUR

    Schuldner meldet sich nach Zustellung MB und bittet um eine Ratenzahlung in Höhe von 500,00 EUR. Ratenzahlungsvereinbarung wird unterschrieben. Kostenübernahme der Einigungsgebühr auch.
    Es wurde auch vereinbart, dass der Antrag auf Erlass des VB gestellt wird, aber solange die Ratenzahlung läuft keine Zwangsvollstreckung betrieben wird.

    Erste Rate wurde gezahlt - Einigungsgebühr ist entstanden.

    Jetzt sitze ich vor dem VB Antrag. Zahlung angeben ist klar - aber was ist mit der Einigungsgebühr? Die Zahlung hat die Einigungsgebühr nicht vollständig ausgeglichen.

    Kann ich die Einigungsgebühr in der Zeile 6 des Antrages auf Erlass des VB angeben?

  • Ich würde die Einigungsgebühr vollständig angeben - und vorsorglich Nachweise mitschicken, die möchte das Mahngericht wahrscheinlich haben.
    Wie die Zahlung verrechnet wird, ist ja eure Sache. Im VB wird die Gesamtforderung ausgewiesen - inklusive Einigungsgebühr - und am Schluss werden die Zahlungen gesondert aufgeführt. Die Verrechnung nehmt ihr also nur in eurer Forderungsaufstellung vor, nicht im VB. Da gibbet nur die harten Fakten.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich muss ja mal sagen: Das Forum ist soooooo klasse. Man sucht bei Google und kommt prompt hier raus und findet genau die passenden Antworten zu sich auftuenden Fragen. :D Und hier sogar mit vorformuliertem Text. Herrlich. :daumenrau

    Mein Chef wollte schon, dass ich die Kosten der RZV aus dem Antrag auf VB wieder zurücknehme. Aber nö, ich bin doch nicht blöd. Hab darüber doch schon irgendwo gelesen. ;)

    Ich solle das doch dann in der ZV geltend machen... äh neee....krieg ich dann vom Vollstreckungsrpfl. um die Ohren gehauen...

    Hach, danke ans Forum.

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