Hier mal eine Frage an die Experten der Mahngerichte.
Nach Mahnbescheidsbeantragung meldet sich der Schuldner beim RA telefonisch und bittet um Ratenzahlung. Ratenzahlung wird nach Rü mit Mdt. bewilligt und Schuldner unter Hinweis auf die Termins- und Einigungsgebühr angeschrieben. 3 Monate lang geht alles gut, dann bleiben Zahlungen aus, jetzt soll VB beantragt werden und die Termins- und Einigungsgebühr natürlich aufgenommen werden.
Termin ist nicht schwierig, aber Einigungsgebühr wird mir hier verweigert, die wäre nicht mit festzusetzen nach eine örtlichen LG-Entscheidung aus 2007.
Ich befürchte jetzt, wenn die Einigungsgebühr nicht festgesetzt wird, das sie von nachfolgenden Vollstreckungsgerichten abgesetzt wird, weil vor VB-Erlass entstanden und nicht tituliert.
Kann mir da jemand einen Tipp geben um die Gebühr zu "sichern"?
Bin echt am verzweifeln.