Hinterlegung eines Vermächtnisses

  • Stichwort: Nachtragsliqudation

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
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  • Stichwort: Nachtragsliqudation



    Also Hinterlegung und Kopie der Quittung ab ans Vereinsregister. Danke



    Na ja, man könnte auch zunächst die Hinterlegung verweigern und eine Kopie des Hinterlegungsantrages an das Registergericht senden.

    Wenn die keinen Nachtragsliquidator bestellen wollen, kann noch immer hinterlegt werden.

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob das richtig ist.

    Hinterlegen und Kopie an Registergericht ist sicher einfacher und sicherer.
    .... und wieder ein Vorgang weniger...;)

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  • Vermächtnis kann doch nur fordern, wer den Erbfall erlebt hat. Wenn der Verein vorher aufgelöst wurde, hat er den Erbfall nicht erlebt. Und einen Rechtsnachfolger kann er auch nicht haben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • FED

    STIMMT!:oops:

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  • Schönes Wochenende.

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  • Selbst wenn der Verein nicht aufgelöst wäre mit der Folge #6, sehe ich keinen Hinterlegungsgrund. Ein Vermächtnis muss erst mal geltend gemacht werden. "Von Amts wegen" muss der Erbe gar nichts auskehren. Er kann in Ruhe die 30-jährige Verjährungsfirst abwarten. Die Frage des unbekannt Berechtigten stellt sich also zur Zeit nicht.

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