Wer ist der Rechtsnachfolger einer GmbH, die nach § 114 a FFG gelöscht wurde?
a) die ehemaligen Gesellschafter
b) ehemaliger Geschäftsführer
oder muss ein Nachtragsliquidator bestellt werden.
PS.: es sind knapp 3000 für die GmbH hinterlegt und ich hab von einem der ehemaligen Gesellschafter, der auch einer der geschäftsführer war ein Herausgabeantrag.
Rechtsnachfolger einer GmbH
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Gemeint ist wohl § 141a FGG.
Da es sich um Vermögen der GmbH handelt aus meiner Sicht ein klarer Fall von Nachtragsliquidation. Sollte nach Begleichung etwaiger Verbindlichkeiten noch etwas übrig bleiben, kriegen auch die Gesellschafter etwas ab. -
Baumbach, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, RdNr. 17 zu § 141 a FGG:
Stellt sich nach Löschung heraus, daß im maßgebenden Zeitpunkt noch Vermögen vorhanden war, ist Ges nicht erloschen,vielmehr findet Nachtragsliquidation nach § 66 Abs. 5 GmbHG statt. Ges erlangt durch sie auch wieder Parteifähigkeit. -
Danke, also darf der Gute die Nachtragliquitation beantragen.
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