Ich hab mir das jetzt nicht alles durchgelesen, bin nämlich faul -
Der BGH hat vor ein paar Monaten entschieden, das die Vertretungsverhältnisse nicht zwingend im Pfüb bezeichnet werden müssen.
Also "vetreten durch den Vorstand o.ä." es reicht aus z.B. , wenn nur Sparkasse Kleinkleckersdorf angegeben ist.
Bei einer Einzelfirma brauche ich den Inhaber als natürliche Person, woher soll man sonst wissen, wer Adressat ist.
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