Rechtsform Drittschuldner = Angabe zwingend?

  • Ich hab mir das jetzt nicht alles durchgelesen, bin nämlich faul -
    Der BGH hat vor ein paar Monaten entschieden, das die Vertretungsverhältnisse nicht zwingend im Pfüb bezeichnet werden müssen.
    Also "vetreten durch den Vorstand o.ä." es reicht aus z.B. , wenn nur Sparkasse Kleinkleckersdorf angegeben ist.
    Bei einer Einzelfirma brauche ich den Inhaber als natürliche Person, woher soll man sonst wissen, wer Adressat ist.

  • Für die Zustellung an eine juristische Person als Drittschuldnerin siehe BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 36/13:

    Bei einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse bezeichnet das Wort "Sparkasse" selbst die Rechtsform. Obacht: Es gibt fünf freie Sparkassen, bei denen es sich jeweils um eine Aktiengesellschaft handelt.

    Vertretungsorgan und Mitglieder müssen nicht bezeichnet werden.

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