Abmahnung Musiktauschbörse

  • Obwohl das Thema ständig in den Medien ist, habe ich zum ersten Mal einen Berhi-Vergütungsantrag zum Thema Abmahnung wegen illegalem Musiktauschhandel im Internet. Der Abmahnanwalt fordert ins. 1000 Euro (RA-Kosten + Schadenersatz) sowie Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Der Berhi-Anwalt telefoniert erst mit dem Abmahnanwalt und teilt ihm dann schriftlich mit, dass sein Mandant nicht zahlen kann wg. Alg II und bietet daher Ratenzahlung an, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Forderung auf 400 Euro reduziert wird. Abmahnanwalt stimmt zu. Macht für den Berhi-Anwalt insg. 255,85 Euro Vergütung. Schnell verdientes Geld bei eindeutiger Rechtslage. Denn dass die Abmahnanwälte dürfen, was sie tun, ist m.W. geklärt. Für den Berhi-Anwalt besteht nur noch die Aufgabe, eine Reduzierung der Forderung und die Ratenzahlung auszuhandeln. Wie sieht es bei euch damit aus?

  • Ganz so eindeutig, wie Du die Rechtslage darstellst ist sie nun doch nicht. Download ist nicht Download: Werden Daten heruntergeladen und gleichzeitig eigener Festplattenplatz zur Verfügung gestellt, damit andere Nutzer die heruntergeladenen Daten ebenfalls saugen können (sharing), ist es wohl i.d.R (!) rechtswidrig, da man nun selbst Daten zum Download anbietet.

    Nutzt man aber z.B. einen Provider, der einem das Herunterladen ermöglicht ohne selbst Daten anzubieten, ist es (seit 1. Januar 2008) dann rechtswidrig, wenn man offensichtlich Urheberrechte verletzt.

    Und gerade in diesem Bereich ist die Rechtsprechung so uneinheitlich, wie sie nur sein kann (ab wie vielen Dateien ist man Dauer-Sauger, aus wie vielen Dateien besteht eine duchschnittliche mp3, ein Video etc.).

    Auch wenn in Deinem Fall - bei der Beurteilung nach Abschluss der Angelegenheit - wirtschaftliche Interessen wohl im Vordergrund standen, möchte ich mutmaßen, dass dies nicht die urspüngliche Intention des Rechtsuchenden war, die dürfte eher eine Forderungsabwehr gewesen sein.

    Und angesichts der oft geltend gemachten recht hohen Kosten und sehr knappen Fristen, halte ich es auch für legitim, dass sich der Antragsteller nicht erst selbst um Klärung der Angelegenheit bemüht.

    Lange Rede, kurzer Sinn: in den drei, vier Fällen, die ich bislang vorliegen hatte, habe ich Beratungshilfe bewilligt.

  • Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man Internetstreams aufnimmt. Also nun keinen Tauschbörsen, sondern echte Radiosendungen

  • Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man Internetstreams aufnimmt. Also nun keinen Tauschbörsen, sondern echte Radiosendungen

    Die Aufnahme selbst stellt in der Regel kein Problem dar und ist nicht rechtswidrig. Erst wenn die Aufnahmen vertrieben / verkauft werden, begibt man sich in den illegalen Bereich.

  • Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man Internetstreams aufnimmt. Also nun keinen Tauschbörsen, sondern echte Radiosendungen



    Die Aufnahme selbst stellt in der Regel kein Problem dar und ist nicht rechtswidrig. Erst wenn die Aufnahmen vertrieben / verkauft werden, begibt man sich in den illegalen Bereich.



    Der Tausch der Streams unter Freunden (im normalen Maße) ist wohl ebenfalls (noch) erlaubt.

  • Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man Internetstreams aufnimmt. Also nun keinen Tauschbörsen, sondern echte Radiosendungen



    Die Aufnahme selbst stellt in der Regel kein Problem dar und ist nicht rechtswidrig. Erst wenn die Aufnahmen vertrieben / verkauft werden, begibt man sich in den illegalen Bereich.



    Der Tausch der Streams unter Freunden (im normalen Maße) ist wohl ebenfalls (noch) erlaubt.



    Darf ich mir dann auch Sicherungskopien von den aufgezeichneten Radiosendungen machen?

  • Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man Internetstreams aufnimmt. Also nun keinen Tauschbörsen, sondern echte Radiosendungen



    Die Aufnahme selbst stellt in der Regel kein Problem dar und ist nicht rechtswidrig. Erst wenn die Aufnahmen vertrieben / verkauft werden, begibt man sich in den illegalen Bereich.


    Dann bin ich ja beruhigt, da ja doch einiges GBs zusammenkommen

  • Schnell verdientes Geld bei eindeutiger Rechtslage. Denn dass die Abmahnanwälte dürfen, was sie tun, ist m.W. geklärt.



    Den Fragen der Kollegen hier ist schon zu entnehmen, dass gerade bei Musik und Internet eben doch nicht alles so glasklar ist. Was ist erlaubt und was nicht? Ein Laie blickt da schon gar nicht mehr durch. Auf meinem Laptop war Napster vorinstalliert. :confused:

    Ich sehe es wie Grisu.


  • Darf ich mir dann auch Sicherungskopien von den aufgezeichneten Radiosendungen machen?



    Die Sicherungskopie ist m.W. immer erlaubt, solange kein Kopierschutz ausgehebelt werden muss. Bei Streams sollte das daher auch kein Problem sein.

    Und da das Schneiden der Aufzeichnungen heute viel einfacher und komfortabler ist, als das Herumgeklackere auf dem Kassettenteil Anno Kruck, ist das eine schöne Möglichkeit, sich eine nette Sammlung anzulegen.


  • Darf ich mir dann auch Sicherungskopien von den aufgezeichneten Radiosendungen machen?



    Die Sicherungskopie ist m.W. immer erlaubt, solange kein Kopierschutz ausgehebelt werden muss. Bei Streams sollte das daher auch kein Problem sein.

    Und da das Schneiden der Aufzeichnungen heute viel einfacher und komfortabler ist, als das Herumgeklackere auf dem Kassettenteil Anno Kruck, ist das eine schöne Möglichkeit, sich eine nette Sammlung anzulegen.

    :daumenrau:D

  • Schön das wir mal bei diesem Thema gelandet sind. :)
    Ich hatte schon mehrere Beratungshilfescheine mit Urheberrechtsverletzungen. Erst am Dienstag wurden 3.000 Euro Schadenersatz für 198 heruntergeladene mp3s gefordert. Was ich mich aber wundere, woher haben diese Rechtsanwälte die Adressen der Leute? Üblicherweise registriert man sich doch per e-mail wenn überhaupt.

    Die Sache mit der IP-Adresse ist doch die, dass die dazugehörigen Daten der Provider erst auf gerichtliche Anordnung herausgibt. Oder irre ich mich?



  • Die Sache mit der IP-Adresse ist doch die, dass die dazugehörigen Daten der Provider erst auf gerichtliche Anordnung herausgibt. Oder irre ich mich?




    Die RAe stellen eine Strafanzeige geegn unbekannt und die STA besorgt sich die persönlichen Daten. Der RA nimmt Akteneinsicht und schon hat er sie.
    Die STA arbeitet sozusagen mit....

  • Ich habe solche Sachen regelmäßig vorliegen. Wahlweise Musik, Filme oder Computerspiele. Eine Einigungsgebühr kommt dabei auch immer rum. Die Adresse wird durch eingeleitete Strafverfahren ermittelt, weshalb einige Staatsanwalten bei diesen Massenanzeigen, die nur zum Zwecke der zivilrechtlichen Durchsetzung getätigt werden, auch nicht mehr ermitteln.

    p.s. http://www.lawblog.de/index.php/arch…sten-millionen/


  • Den Fragen der Kollegen hier ist schon zu entnehmen, dass gerade bei Musik und Internet eben doch nicht alles so glasklar ist. Was ist erlaubt und was nicht? Ein Laie blickt da schon gar nicht mehr durch. Auf meinem Laptop war Napster vorinstalliert. :confused:

    Ich sehe es wie Grisu.



    Ich auch. Hatte in letzter Zeit einige Fälle und hab' jeweils ein Scheinchen
    erteilt!

  • Bei Fragen zu illegalen Downloads siehe hier

    Ich warte auf ein Posting von HorstSergio, das er sich daran bestätigt sieht, dass die Bewilligungsfreude in den Bereichen größer ist, in denen Rechtspfleger meinen, man müsse BerH bewilligen, weil das Ergebnis sonst nicht paßt (und sie selbst ja nicht anders handeln), hingegen bei anderen Themen (ARGE usw.) es den Leuten recht geschehe, so dass man daher eher keine BerH bewilligt.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Meine Güte, der obige Link ist aber mächtig veraltet...:strecker
    dort wird ja noch ldgl. von der Illegalität des Anbietens (sprich des Uploads) ausgegangen....

    Seit dem 01.01.08 ist doch auch der Download definitiv illegal.
    Ich frage mich nur, wie man die IP-Adresse der Downloader, die selbst nicht anbieten, gelangen will....:confused:

    Im Falle des Anbietens liegt es ja auf der Hand: Es wird ein Probedownload gemacht und die IP-Adresse des Anbieters erscheint... Strafanzeige um an die Personalien zu gelangen... usw. usf.

  • Habe auch schon Scheinchen erteilt, denn fraglich ist auch der oftmals fiktive Gegenstandswert nach denen die Anwälte abrechnen.

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