öffentliche Zustellung KfB

  • Ein Grundstückseigentümer kann Zustelldiensten wie der Post nicht einfach Hausverbot erteilen. Er muss vielmehr einen plausiblen Grund haben, wenn er Briefträger am Betreten seines Grundstücks hindern will.

    Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 12. April 2013, Aktenzeichen 11 C 495/12


    Das ist doch hier gar nicht das nachgefragte Problem? :gruebel:

    Die Polizei ist in einem Zivilverfahrens jedenfalls nicht dafür zuständig, Zustellungen vorzunehmen und kann auch nicht entsprechend beauftragt werden.

    M. E. wäre hier ganz normal zuzustellen. Es kann nicht die Möglichkeit der Vereitelung bestehen, indem man einfach keinen Namen und Briefkasten und Klingelschild anbringt.

  • Ein Grundstückseigentümer kann Zustelldiensten wie der Post nicht einfach Hausverbot erteilen. Er muss vielmehr einen plausiblen Grund haben, wenn er Briefträger am Betreten seines Grundstücks hindern will.
    Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 12. April 2013, Aktenzeichen 11 C 495/12


    Das ist doch hier gar nicht das nachgefragte Problem? :gruebel:

    Aber angesprochen wurde es trotzdem: :D

    Hallo.
    Ich habe folgendes Problem.
    Die Zustellung des KfB ist auch durch Niederlegung der Mitteilung gem. § 181 ZPO nicht möglich, da der Beklagte den Bediensteten der Post Haus- und Grundstücksverbot erteilt hat.

    Und wenn ein Zusteller seine Rechte und Pflichten kennt, kann er das Grundstück betreten und das Schriftstück gemäß § 181 ZPO niederlegen und Fragen zu weiteren Maßnahmen wären überflüssig.


  • Ich habe nur ab Beitrag 15 (neue Frage) wirklich gelesen.

    Der vorhergehende Fall schien mir abgeschlossen, deshalb mein Hinweis, dass dies zur aktuellen Frage keine Rolle spielt.

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