Zuständig?

  • Ich habe heute zwei Bewährungshefte vorgelegt bekommen mit jeweils dem Eureka-Verfügungspunkt "Rechtspfleger mit der Bitte um Überwachung der Auflage Bl. ...." - jeweils kein Jugendstrafrecht. Seit fast 3 Jahren mach ich jetzt Jugendsachen und musste noch nie Bewährungsauflagen in Jugendsachen oder im Erwachsenstrafrecht bei Bewährungsübernahme für den Richter überwachen.

    Hatte ich bislang nur nette Richter? Muss ich die Überwachung von Bewährungsauflagen auch noch übernehmen? :gruebel:

  • Ich kann Dir gerne weiterhelfen, wenn Du mich anmailst.
    Ich hatte das damals (auch an Deinem AG) mehrfach ;)

    (§ 462b StPO: ... das Gericht ... - Du wirst keinen Kommentar finden, in dem hier vom Rpfl. die Rede ist. Das Gericht ist hier der Richter. ;) )

  • Auch ich hatte das Problem schon und wußte nicht so recht, wie sag ich es meinem Richter:confused:. Im HRP steht, dass die Überwachung durch die Strafvollstreckungskammer - hier also der Richter- und nicht die Vollstreckungsbehörde zuständig ist. Sonst würden ja auch in Bewährungssachen für Erwachsene die Staatsanwaltschaft die Überwachung übernehmen müssen. Ich habe meinem Richter dies so mitgeteilt und habe nicht mehr davon gehört.

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