Mahnverfahren - Inhaberfirma

  • Grüß Euch! Bei einer Inhaberfirma verklage ich grundsätzlich den Inhaber persönlich. Gibt es irgenwelche Gründe, die Einzelfirma, vertreten durch den Inhaber zu verklagen? Danke. Eden.

  • Hallo Chefs, was hat jetzt das Mahnverfahren mit Betreuung zu tun? Ist das der Mittwochsscherz? Grüße Eden

    Wurde soeben verschoben, Manfred

  • Als die Mahnsachen noch nicht zentralisiert waren, lautete die meist gängige Bezeichnung des AGegn.: "XY als Inhaber der Fa. Z" oder auch "XY, handelnd unter Z". Aber auch die einfache Inhaberbezeichnung wurde oft verwendet, was ich auch als bedenkenlos richtig ansehe.

  • Zitat von Eden

    Grüß Euch! Bei einer Inhaberfirma verklage ich grundsätzlich den Inhaber persönlich. Gibt es irgenwelche Gründe, die Einzelfirma, vertreten durch den Inhaber zu verklagen? Danke. Eden.

    ja und oder nein... Die Verzugszinsen können im maschinellen Mahnverfahren nicht eindeutig zugerechnet werden, wenn ich den Inhaber persönlich (also als Privatperson) eintrage.

    Bei der Einzelfirma (nicht vertreten durch den Inhaber) wird die Firma XY, Inhaber Herr XY eingetragen (durchlaufend) und jeder weiß, daß ich 8 Prozentpunkte ü.B. möchte und nicht 5 - und auch wirklich das meine was ich schreibe, also 8 statt 5 bekommen darf- :gruebel:

    versteht das jemand außer mir?

  • Bei einer Einzelfirma ist aber der Inhaber anzugeben, sonst gibt´s spätestens in der Vollstreckung Probleme (wie. "Alte" ist nicht der Vorname und "Pfeffermühle" nicht der Nachname?). Interessant ist der Zusatz "handelns unter..... GmbH", denn die meisten merken nicht, daß es ihnen persönlich an den Kragen geht. Praktikabel bei "Kaufleuten", die unter einer Firma handeln, die es so nicht gibt. :teufel:

  • Hallo Erzett! Klar, dass man den Inhaber angeben muss, wenn man eine Einzelfirma verklagt. Mein Problem ist jedoch anders rum: Ich sehe keinen Nutzen darin, die Einzelfirma überhaupt anzugeben. Meines Erachtens genügt der Inhaber als Beklagter/Antragsgegner. Habe ich gegen den einen Titel, kann ich sowieso in alles vollstrecken. Grüße Eden

  • @Eden: Ich sehe auch keinen Sinn darin. Ich nehme die Klagen immer gegen den Inhaber, nie gegen die Firma auf.

    Ausnahme: Der ist aus irgendwelchen Gründen nicht bekannt und die Partei folgt meinem gutgemeintem Ratschlag nicht, sich den Namen zu besorgen.

  • aber im Mahnbescheid muß die angegeben werden oder ein ausführliches Begleitschreiben, was ein automatisches M-Verfahren doch wieder überflüssig macht.

  • Wenn ich deine Vorstellung richtig im Kopf habe (ist mir aufgefallen, da wir hier nicht so viele Re-Nos haben) arbeitest du in Berlin (da wo am 09.07.06 Deutschland die WM gewinnt). Ich kenne natürlich das dortige Verfahren nicht.

    Aber: Ich kann doch ganz normal Vorname, Name und Anschrift eingeben ?

    Da hätte ich dann kein Problem.

  • wenn du mich meintest, ich sitze in Bayern und Coburg hatte das so immer moniert, ne Zeit lang sogar wenn das e.K. fehlte (was aber mittlerweile kein Problem mehr ist - vor allem, weil nicht alle Einzelfirmen = e.K. sind)

    Ich finde die Begründung aber mittlerweile auch einleutend (ich hatte zu der Zeit nämlich meine erste Monierung bekommen...:oops:) Wenn ich eine Privatperson in der 1. Spalte (oder die wievielte ist das beim Gegner?- halt Privatperson) eintrage und 8 Prozentpunkte ü.B. will, ist das ja erstmal unlogisch und evtl. falsch. Nur deswegen soll es in die Spalte (Einzel-)Firma und nicht Herr/Frau Inhaber(in) persönlich. Einen anderen Grund gibts natürlich nicht.

    Ich bin aber auch noch nie auf die Idee gekommen in der "Firmenspalte" nur den Namen (ohne Firmenbezeichnung) reinzuschreiben.

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