• ich liebe diese Anträge.... :gruebel:

    In einer F-Sache ist Beschluss nach § 11 RVG ergangen, jetzt möchte die RA'in die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel. Nach Studium der Verordnung und des bekannten bayerischen Skripts habe ich so meine Zweífel, dass das mit so einem Beschluss überhaupt geht.... :confused: :confused: :confused:

  • Nach meiner Ansicht geht das grundsätzlich schon. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren muss allerdings von dem Hauptsacheverfahren völlig getrennt betrachtet werden, schon weil die Parteien andere sind. Das heißt, es müssen die Voraussetzungen für den Europäischen Vollstreckungstitel in Bezug auf das Festsetzungsverfahren gesondert vorliegen (Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks mit ordnungsgemäßer Unterrichtung, ggf. Heilung, keine Einwendungen des Vergütungsschuldners in diesem separaten Verfahren), was im Übrigen für das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 104 ZPO zwischen denselben Parteien wie im Hauptverfahren) umstritten ist.

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