Sperrfristberechnung Fahrerlaubnisentzug

  • Hab mir die Akte nochmal geholt, aber was ist denn jetzt richtig?
    Ich dachte das LG-Urteil wäre die letzte tatrichterliche Entscheidung, der LG-Richter hat ja auch nochmals ausführlich was über die Angemessenheit der GS, des FE-Entzugs sowie Sperre geschrieben... .

  • Aber der LG-Richter hat doch nicht mehr zur Sache entschieden. Er hat das Urteil geprüft und mit "passt scho" die Berufung abgewiesen.

    der LG-Richter hat ja auch nochmals ausführlich was über die Angemessenheit der GS, des FE-Entzugs sowie Sperre geschrieben... .


    ...schon daran ist ja ersichtlich, dass keine faktische Verlängerung der Sperre gewollt ist.

    Ich würde ohne Zweifel Sperrfristende 23.2.2011 mitteilen, alles andere wäre auch unfair.

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)

  • Aber der LG-Richter hat doch nicht mehr zur Sache entschieden. Er hat das Urteil geprüft und mit "passt scho" die Berufung abgewiesen.

    der LG-Richter hat ja auch nochmals ausführlich was über die Angemessenheit der GS, des FE-Entzugs sowie Sperre geschrieben... .


    ...schon daran ist ja ersichtlich, dass keine faktische Verlängerung der Sperre gewollt ist.

    Ich würde ohne Zweifel Sperrfristende 23.2.2011 mitteilen, alles andere wäre auch unfair.



    Letzte tatrichterliche Entscheidung ist m.E. dennoch das LG Urteil.
    Wie soll denn über die Berufung entschieden werden, ohne zur Sache zu verhandeln und die Tatsachen und Beweise etc. zu erörtern?

    Dass die Sache für den VU zum Nachteil in die Hose geht ist misslich, aber nunmal Recht. Leider. Das LG hätte ja mit der "Maßgabe, dass die Sperrfrist nur noch bis....etc." die Berufung verwerfen können. Hat es aber nicht. Vermutlich versehentlich. Die Entscheidung ist aber rechtskräftig. Das LG sollte auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht werden. Noch einmal wird ihm das dann nicht geschehen.

  • Tja Cassi, Deine Entscheidung...
    Mag sein, dass ich das jahrelang falschgemacht und so LG-Fehler korrigiert habe. Im Ergebnis ist meine Variante vielleicht nicht recht aber gerecht.:D

    Jedenfalls würde ich den RA anrufen und darauf hinweisen, damit er das Ergebnis im Gnadenwege oder sonstwie hinbiegen lässt und nicht noch mehr Zeit verliert.
    So wie ich das lese hat das LG eine Verlängerung der Sperre ja definitiv nicht gewollt.

    Der RA dürfte jedenfalls erstmal massiven Ärger mit dem Mandanten bekommen...

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)


  • Der RA dürfte jedenfalls erstmal massiven Ärger mit dem Mandanten bekommen...



    Soviel zum Fachanwalt Verkehrsrecht....:wechlach:
    Manchmal ist man ohne einfach besser dran: Weil bei gleichem Trouble die Kosten für den RA dann schon einen Großteil der Geldstrafe gezahlt hätten.

    Und stimmt: Anders als über den Gnadenweg wird man die Sache nicht aus der Welt schaffen können.

    Gruß

    B.A.

  • Soviel zum Fachanwalt Verkehrsrecht....:wechlach:
    Manchmal ist man ohne einfach besser dran: Weil bei gleichem Trouble die Kosten für den RA dann schon einen Großteil der Geldstrafe gezahlt hätten.



    Das "Problem" ist, dass Verkehrssachen regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung gezahlt werden und sich Anwälte entsprechend austoben können.
    "Wir machen alle Rechtsmittel, kostet Sie doch nix, Sie können nur gewinnen.."
    Blöd nur, wenn sowas rauskommt...

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)

  • Ja, der Eindruck trügt wohl nicht.
    Ich habe etliche Verfahren gesehen, die quasi unter der Hand zur Gnade gewandert sind um irgendwelchen Mist gerade zu rücken, der vor Gericht im Dreigestirn (RA, RIAG, StA) entstanden ist. :D

    Oder RAe, die innerhalb der Einspruchsfrist Strafbefehl beim AG einen Antrag auf Ratenreduzierung stellen, "da mein Mandant schon seit Jahren nur ALG II erhält". An der TS-Höhe von 80 EUR wird sich da gar nicht gestört... Die Raten werden im Beschlusswege reduziert, nun zahlt der VU 4000 EUR GS in monatlichen Raten zu 20 EUR.
    Ach, die Liste wäre endlos.

  • Hallo,

    ich bin nun für Jugendstrafsachen am Amtsgericht zuständig, nachdem die Kollegen längerfristig erkrankt sind.
    Ich konnte daher niemanden fragen und bin mir unsicher.

    Ich habe zunächst eine kurze Frage zur Berechnung.

    Sachverhalt:
    Sicherstellung des normalen deutschen Führerscheins am 11.11.2016.
    Kein § 111a StPO Beschluss.
    Urteil am 19.04.2017 = Tag der Rechtskraft (Entzug der Fahrerlaubnis für 4 Monate).

    Wenn ich § 69a StGB richtig verstehe, rechne ich nun einfach ab Verkündung 4 Monate dazu.

    Beginn der Sperrfrist: Mittwoch, den 19.04.2017, TB
    Anrechenbare Tage: 0, da dass Urteil bereits am Tag der Verkündung rechtskräftig wurde.
    Ende der Sperrfrist: Freitag, den 18.08.2017, TE

    Das dürfte doch so richtig sein oder?

    Den Führerschein hat der Kollege an die zuständige Führerscheinstelle übersandt. Gem. § 56 StrVollstrO ist der Führerschein durch Einschneiden unbrauchbar zu machen. Einen Vermerk darüber finde ich nicht in der Akte. Ich gehe davon aus, dass der Kollege es deshalb auch nicht getan hat.

    Das muss ich als Gericht doch nachholen oder macht das die Führerscheinstelle?

  • maßgeblich für die Sperrfristberechnung ist hier Tag der Verkündung des Urteils (§ 69a Abs. 6 StGB);
    da Tag der Verkündung und Rechtskraft hier aber identisch sind, ändert das nichts am Ergebnis

    ja, der Rpfl sollte den FS entwerten;
    ich würde in dem Fall aber nichts weiter veranlassen, sofern die MiStra mit dem FS an die FS-Stelle rausgegangen ist (würde annehmen, dass die FS-Stelle selbst entwertet)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!