Sofortige Zustellung des Anordnungsbeschlusses?


  • Ich meinte ob bzw. was bzgl. der Anschrift der GmbH oder der Vertretung der GmbH oder der Person und Anschrift des GF im Antrag steht.
    Wurde die öffentlich ZU des AOB beantragt? Wurden die Voraussetzungen für die öffentliche ZU nachgewiesen?
    Nur weil der Titel öffentlich zugestellt wurde, heißt das nicht, dass du das auch machen musst.



    Es steht nur die zuletzt bekannte Anschrift der GmbH im Antrag, keine Anschrift eines GF. Die Voraussetzungen wurden auch nicht nachgewiesen.

    Dann würde ich um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift bzw. Antrag auf öffentliche ZU des AOB bitten; bei letzterem mögen man mir dir Voraussetzungen nachweisen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich würde nach dem aktuellen GF und dessen Anschrift fragen. Aber gibt es keinen aktuellen GF, würde ich nicht anordnen, sondern die Bestellung einesa Notgeschäftsführers bzw. -liquidators verlangen.

    (Ich habe mich gearde tatsächlich gefragt, was ihr alles für Probleme an einem Feiertag habt. Aber stimmt ja, es ist ja nur in wenigen Ländern frei gewesen)

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich komm hier grad mit mir selbst nicht klar.
    Ich soll die ZV eines Grundstücks anorden, bei dem die Eigentümerin eine GmbH ist. Die Firma ist von Amts wegen abgemeldet und durch Eröffnungsablehung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist die Gesellschaft aufgelöst. Eingetragener GF ist xy. Allerdings lässt sich der AO nicht zustellen, da "Adressat unter der angegeben Adresse nicht zu ermitteln" ist.
    Kann ich den AO unter der privaten Adresse des GF zustellen lasen oder kann ich gegen eine GmbH öffentlich zustellen?
    Ist der GF überhaupt noch GF?
    Bin a little bit confused... :confused:.

  • mit der Abweisung mangels Masse ist die GmbH aufgelöst, befindet sich also in Liquidation.
    Der Geschäftsführer wird "geborener" Liquidator, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht insoweit eine andere Person als Liquidator vor.

    Würde an den ehemaligen GF als jetzigen Liquidator zustellen.

  • Ist bisher nur die Auflösung im HR eingetragen oder ist auch schon die Löschung erfolgt?

    Im ersten Fall wie WinterM.

    Im zweiten Fall wäre wohl die Bestellung eines Nachtragsliquidators dem Gläubiger aufzugeben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bis jetzt ist nur die Auflösung eingetragen, gel.öscht wurde die GmbH noch nicht.
    Unter der Firmenadresse kann jedoch nicht zugestellt werden, weil "Adressat nicht zu ermitteln".
    Ich versuche jetzt unter der Privatadresse des GF zuzustellen.
    Danke!

  • Du kannst an die Privatadresse zustellen. Die Geschäftstselle muss nur daarauf achten, dass das aus der ZU-Urkunde auch rauskommt, dass nicht privat zugestellt wird. Also: Herrn Meier als GF der XY GmbH.

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  • Guten Morgen, ich hänge mich hier mal ran...

    Ich habe einen neuen Antrag auf Teilungsversteigerung vorliegen. Es gibt zwei Eigentümer und der RA der Antragstellerin gibt folgendes an:
    "Die Beteiligten lebten bis ... in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Seither hat die AStin den A-Gegner nicht mehr gesehen. Gemeldet ist er nach wie vor unter der gemeinsamen Anschrift. Die AStin weiß nicht, wo sich der Gegner aufhalten oder wo eine Zustellung erfolgen könnte."

    Kann ich alleine auf Grund dieser Angaben den Anordnungsbeschluss öffentlich zustellen??? :confused:

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

  • Natürlich nicht. Sie wird ja wohl Familienangehörige, Freunde und Arbeitgeber kennen, bei denen eine Nachfrage möglich (um nicht zu sagen mE zwingend) ist. Gibt es Gemeinschaftskonto? Dann kann man noch bei der Bank nachfragen. Zur Not muss eben ein Privatdetektiv das alles machen.

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  • Guten Morgen,

    ich habe mal wieder einen Fall, der hier passt: Das Finanzamt stellt einen Versteigerungsantrag. Der Schuldner lebt in China - angegeben wurde jedoch keine vollständige Adresse. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass dort keine weiteren Informationen bekannt sind und die öffentliche ZU beantragt.

    Das müsste in diesem Fall ja dann möglich sein!?

  • vielleicht sollten sie erstmal darlegen, was sie denn so versucht haben, eine zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln....

    Dann hättest du eine Entscheidungsgrundlage, ob es für eine öffentliche Zustellung reicht.

  • Guten Morgen,

    ich habe mal wieder einen Fall, der hier passt: Das Finanzamt stellt einen Versteigerungsantrag. Der Schuldner lebt in China - angegeben wurde jedoch keine vollständige Adresse. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass dort keine weiteren Informationen bekannt sind und die öffentliche ZU beantragt.

    Das müsste in diesem Fall ja dann möglich sein!?

    Das Finanzamt stellt seine Titel selbst her. Es wäre aber schon interessant, wie der Abgabebescheid dem Schuldner zugestellt wurde. Es erinnert ungut an den Potsdamer Fall.

  • Ja, den Vortrag des Finanzamtes halte ich für zu dünn. Erst mal ist das Finanzamt dran, Informationen zu liefern. Selbst nach Anordnung mit öffentl. Zustellung würde ich dann ausführlichst ermitteln, auch wenn es meinem Rechtsempfinden widerstrebt.

    Denn eigentlich bin ich der Meinung, wenn man sich aus dem Staub macht und alles stehen und liegen lässt, muss man die Konsequenzen tragen. Der Schuldnerschutz geht mir mittlerweile viel zu weit. Aber das ist hier ja nicht Thema....

  • was sie versucht haben, die Anschrift zu ermitteln!

    Es ist mir zu wenig, wenn ein Gläubiger schreibt: ich weiß es nicht, es ist mir auch egal, versucht hab ich nix

    Das gilt auch für das Land als Gläubiger (auch wenn das Land sowas gerne anders sieht)

    Wurden etwaige Mieter befragt`?Nachbarn?, sind Verwandte bekannt? Arbeitgeber? Banken? (ja ich weiß das Bankgeheimnis steht häufig entgegen), weiß vielleicht ein involvierter Notar eine Anschrift?steht das Ding leer?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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