immer Mindestvergütung 100 EUR/jählich oder Quotelung im Rumpfjahr?

  • @bonnyclyde: Ok, dann ist ja gut. Hast natürlich vollkommen recht. Die Diskussion geht wirklich um Popanz.
    Ich gebe dir auch recht, das die nicht für null zu machen ist; insbesondere wenn man sieht, dass einige meiner Kollegen halbe Bibeln als Berichte von dem Verwalter verlangen. Letztlich dürfte der Gesetzgeber gewollt haben, dass jemand die Abtretung den Drittschuldnern mitteilt und das Geld einsammelt. Und wenn eine Verteilung zu erfolgen hat, dann nochmal einen kleinen Zuschlag und gut ist. Mir ist auch klar, dass der Job als reiner WVP-Treuhänder natürlich dadurch nicht finanzieren ließe. Aber für einen Insolvenzverwalter dürfte sich die Gesamtbilanz (lukrative Insoverfahren,Ik-Verfahren, WVP) kompensieren ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • @bonnyclyde
    Nichts für ungut: Du zahlst doch, wenn die WVP nur noch einen Monat dauert auch nur für diesen einen Monat Deine Angestellten, Deine Heizung usw.:gruebel: :)
    Wir haben uns die Entscheidung, ob wir das angefangene Jahr voll vergüten oder nicht, nicht leicht gemacht. Ich kenne auch die Kommentierungen dazu, dass diese meistens von vollen 100 € für das angefangene Jahr ausgehen. Es gibt allerdings auch eine andere Meinung dazu (finde im Moment nicht die Fundstelle). Und wir haben uns dieser Meinung angeschlossen. Zum Einen weiß der Gesetzgeber ja eigentlich schon den Unterschied zwischen "pro Jahr" und "pro angefangenem Jahr", zum Anderen hat der Treuhänder eben seine Unkosten nicht mehr für das ganze Jahr (wir verzichten z.B. auch auf einen Bericht, wenn das Ende der WVP kurz bevor steht). Dem Schuldner finde ich es da einfach gegenüber ungerecht, wenn er noch ein volles Jahr bezahlen muss.
    Jetzt ist ja "etwas gerecht finden" und "recht haben" durchaus zweierlei. Ich bin sehr gespannt, ob es demnächst mal Entscheidungen zu dem Thema gibt, und lasse mich, da ich eben durchaus auch die andere Seite sehe, dann ggf. gerne eines besseren belehren.

  • Mosser war wieder schneller,
    da gebe ich Dir natürlich recht, dass der Aufwand, den manche Kollegen gerne hätten, für den TH zu (ungerechtfertigten?) Kosten führt.
    Ich sehe das bzgl. der WVP eher wie Du: der wohlwollende Schuldner zahlt (der TH verteilt) oder hat ALG II, dem "Bösen" kommen wir eh nicht ans Leder.

  • Ich habe natürlich keine Lust, weder eine Grundsatzdebatte zu starten noch mich zu streiten.



    Wollte ich auch nicht.. .Ich wollte nur mal kurz zeigen, wohin es führt, wenn man die Quotelung konsequent durchzieht. ;) Was der TH für 100 Glocken im Jahr so zu leisten hat oder nicht, sollte hier nicht vertieft werden. Ein Verwalter wird jedenfalls nicht reich allein von Treuhandverfahren.

  • Eine Kollegin fragt mich grad, wie es gehandhabt wird, wenn das Rumpfjahr kein volles Jahr mehr ist. Gibt es dazu eigentlich auch höchstrichterliche Rechtsprechung? Ich kann gut antworten, dass die h. M. von 100 Öckchen auch für das angefangene Jahr ausgeht und auf Literatur verweisen, aber gibt´s auch Rechtsprechung dazu? Ich bildete mir ein, es gäbe was vom BGH, aber nachdem ich nun ergebnislos gegoogelt und ge-insolvenzrechtet habe, frage ich mich grad, ob ich mir das einbilde.

    Was sagen eure Datenbanken dazu? :gruebel:

  • Es kommt auf die angefangenen Jahre an, selbst wenn es sich hierbei dann nur noch um einen Tag handeln sollte, G/G § 14, Rn. 15. Sollte Dir das zu unseriös sein, habe ich noch IX ZB 261/09, Rn. 25, im Angebot.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wie jetzt unseriös. :D

    Hab hier noch H/W/F rumstehen von 2007, da steht auch was von "je angefangenem Jahr, auch wenn´s nur paar Wochen dauert"...

    Hab ihr jetzt gesagt: " Ist halt so." ;)

  • "Ist halt so" halte ich für eine stichhaltige Argumentation... :wechlach:

    aber im Übrigen kenne ich es auch so, dass für jedes angefangene Jahr die Vergütung anfällt, wir aber bei sehr geringer Dauer verzichten...

  • "Ist halt so" halte ich für eine stichhaltige Argumentation... :wechlach:

    .

    Das reicht manchen Leuten als Antwort. Sind nicht alle so beknackt, dass sie auch noch wissen wollen, wo´s steht. Und hier stimmt´s ja sogar: Ist halt so. :D

    Habe allerdings aus meinem InsVV-Kommentar von 2007 zitiert. Da steht halt auch drin "für jedes angefangene Jahr" und sie solle in ihrem Büro nach etwas Ähnlichem suchen, falls ihr Chef was Schwarzes auf weißem Grunde braucht.

    PS: Meine Schmerzgrenze für Verzicht sind 10 bis 14 Tage. Aber auch nur, wenn ich den Schuldner nicht jedes Jahr - einschließlich kurz vom Schlussbericht zur WVP - anschreiben musste.

  • "Ist halt so" halte ich für eine stichhaltige Argumentation... :wechlach:

    .

    Das reicht manchen Leuten als Antwort. Sind nicht alle so beknackt, dass sie auch noch wissen wollen, wo´s steht. Und hier stimmt´s ja sogar: Ist halt so. :D

    Habe allerdings aus meinem InsVV-Kommentar von 2007 zitiert. Da steht halt auch drin "für jedes angefangene Jahr" und sie solle in ihrem Büro nach etwas Ähnlichem suchen, falls ihr Chef was Schwarzes auf weißem Grunde braucht.

    PS: Meine Schmerzgrenze für Verzicht sind 10 bis 14 Tage. Aber auch nur, wenn ich den Schuldner nicht jedes Jahr - einschließlich kurz vom Schlussbericht zur WVP - anschreiben musste.

    Ich denke da auch mal andersrum: wie sollte es sonst sein? Anteilig? 100 € geteilt durch 365 Tage? Das wäre ja mal eine feine Rechnerei für alle. Zumal man dann ja auch noch überlegen könnte, ob man die Wochenenden und die Feiertage herausrechnet ( es sei denn, der TH kann glaubhaft machen, er war auch an den einzelnen Tagen im Büro:wechlach:)...

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  • Guckst du Seite 1, #9.... es geht!

    27 ct pro Tag hatte ich ausgerechnet - und dabei nur 365 Tage zu Grunde gelegt. Kannst ja aber auch Pech haben und es ist Schaltjahr, näch?

  • Guckst du Seite 1, #9.... es geht!

    27 ct pro Tag hatte ich ausgerechnet - und dabei nur 365 Tage zu Grunde gelegt. Kannst ja aber auch Pech haben und es ist Schaltjahr, näch?

    Huuii, hmmm nun ja, da ist die Begrifflichkeit " es geht" aber sehr sehr relativ. Es gibt doch immer wieder Kollegen, die mich einfach überraschen. Irgendwie gibt es ja in Inso nix, was es nicht gibt...

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  • Es kommt auf die angefangenen Jahre an, selbst wenn es sich hierbei dann nur noch um einen Tag handeln sollte, G/G § 14, Rn. 15. Sollte Dir das zu unseriös sein, habe ich noch IX ZB 261/09, Rn. 25, im Angebot.

    Mach ich auch so.

    Habe mich nur vor Jahren mit einem TH um den Beginn gestritten und finde, dass ich das auch recht gut begründet habe > ab Aufhebung.

    Das LG und der von diesem gar angehörte Bez.Rev. fanden dagegen ab RK der RSB-Ankündigung schnaffke > Dilletanten - was will man machen ... püh.

    :wechlach:


    ... sogar der Bez.Rev. faselte irgend einen Stuss wider (!) die Landeskassen-Ersparnis, was für ein Esel,
    wie war das noch mal gleich mit 4c1-298 ...
    danke

    :wechlach::aetsch:

  • Hab grad Bretter vom Kopf und hab das bestimmt in andere Fällen auch schon richtig gemacht, weiß aber grad nicht, wie es nun richtig ist.

    Ich hab in der WVP 5 Jahre.

    2 x hatte ich Einnahmen, die 272,57 € bzw. 103,41 € Nettovergütung rechtfertigen würden, 3 x liegen die Einnahmen deutlich drunter. Kann ich für diese drei Jahre je 100 € netto geltend machen?

    Oder muss ich die Gesamteinnahmen der 5 Jahre addieren, davon die 5 % ?

    Ich bin relativ sicher, dass mein erster Gedankengang korrekt ist. Aber eben nicht ganz. Könnt ihr mich kurz erleuchten bitte? :cool:

  • Und warum ist das so, wenn ich doch in zwei Jahren mehr Einnahmen hatte, als in den anderen drei Jahren und dennoch Anspruch auf die Mindestvergütung auch in diesen drei Jahren habe? :gruebel:

  • Weil die Regelvergütung nach § 14 II InsVV als Gesamtvergütung für die Wohlverhaltensperiode konzipiert ist, so wie z.B. auch in § 2 I InsVV. Erst danach bestimmt Absatz III dass es insgesamt auf angefangene Jahre umgerechnet mindestens 100,00 € pro Jahr sein müssen.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Na wenn ihr das sagt... Ich verrenne mich da jedes Mal. Keine Ahnung warum. Da fehlt mir offensichtlich das Verständnis oder die Logik dahinter. Sonst wäre es ja irgendwann in den letzten 5 Jahren mal abgespeichert worden.....

    Für mich nachvollziehbar bleibt´s immer nur dann, wenn ich wirklich jedes Jahr mehr als Mindestvergütungsanspruch habe. Wenn ich mal drüber und mal drunter liege, bin ich irgendwie immer aus dem Konzept. Warum auch immer. :(

  • @ Jamie: Bin grad in einem Treuhändervergütungsantrag über die Entscheidung des BGH vom 16.12.2010, IX ZB 261/09 gestolpert. Die ist in diesem Thread auch schon genannt worden. Sie klärt auch dein Problem mit der Gesamtbetrachtung aller Jahre ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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