"Verwaltungs"-Frage: Sonderurlaub

  • Ein Kollege von mir hat mich gefragt, ob er wenn seine Frau in ein paar Wochen ins Krankenhaus zur Entbindung geht und er daher ein paar Tage auf sein Kind aufpassen muß (also "Betreuung") es hierfür Sonderurlaub für Beamte gibt.

    Sowohl er als auch seine Frau sind Beamte.

    Weiß jemand Rat??

    Gruss u.r.

  • Es gibt für jedes Bundesland eine Urlaubsverordnung. Darin müsste er fündig werden. Ich denke mal unter Urlaub aus persönlichen / familiären Anlässen.
    Da müsste dann was stehen, dass es Urlaub bis zu einer bestimmten Tageszahl/Jahr gibt, wenn die Betreuungsperson für die Kinder (die ein bestimmtes Alter nicht überschreiten dürfen) schwer krank ist und wenn eine andere Betreuungsperson nicht zur Verfügung steht.

  • Erstmal gibts Abhänig vom Land Sonderurlaub für die Geburt.

    Im SGB keine Ahnung ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer 4 Tage zur KInderbetreuung erhalten, wenn der betreuende Kindererzieher erkrankt ist.

    Dies ist durch Erlasse für die Beamten zumindest in NRW auch eingeführt worden.



  • In LSA hast Du nach der Urlausbverordnung für Beamte gem. § 9 a die Möglichkeit, Urlaubstage anzusparen und mit in die nächsten Jahren zu nehmen, so lange das jüngste Kind unter 12 Jahre ist.Damit hast Du zusätzlichen Urlaub zur Betreuung des Kindes ( wenn z.B.die Freistellung für die Krankheitstage nicht ausreichen oder wie im Ausgangsfall ) Find ich nicht schlecht u.ich es gibt schon Beamte, die davon gebrauch machen. :teufel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!