Schuldneridentität

  • ...kann man auch in den Antrag schreiben. Ist besser als nichts.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Guten Morgen,
    ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek vorliegen.
    Im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist die Peter Pan No. 0815 limited mit Sitz in London. Der Vollstreckungsbescheid lautet auch auf die Peter Pan No. 0815 limited, allerdings wird im VB nur eine deutsche Anschrift genannt. Ist das problematisch?
    Weiterhin fällt mir auf, dass die im VB genannte Anschrift der Schuldner-limited identisch ist mit der Anschrift der im VB genannten Gläubigerin (GmbH). Ist das nur merkwürdig oder ein Problem?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!


  • Weiterhin fällt mir auf, dass die im VB genannte Anschrift der Schuldner-limited identisch ist mit der Anschrift der im VB genannten Gläubigerin (GmbH). Ist das nur merkwürdig oder ein Problem?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Was ist daran merkwürdig wenn 2 Firmen die in der selben Gewerbeimmobilie ihren Sitz haben mit einander in Geschäftsbeziehungen stehen

  • Weiterhin fällt mir auf, dass die im VB genannte Anschrift der Schuldner-limited identisch ist mit der Anschrift der im VB genannten Gläubigerin (GmbH). Ist das nur merkwürdig oder ein Problem?

    Manchmal gibt es Schuldner, die haben eine Firma 1 und eine Firma 2. Firma 1 steht sich vielleicht finanziell schlecht und die Gläubiger fangen an, sich Titel zu beschaffen. Dann ist bei manchen Schuldnern die Versuchung groß, sich für Firma 2 gegen Firma 1 einen Titel über das Mahnverfahren, in dem ja nur Schlüssigkeit geprüft wird, einen VB über eine astronomisch hohe Forderung zu besorgen und vollstrecken zu lassen oder Forderungen sicherungsabtreten zu lassen, um den Gläubigern der Firma 1 eine lange Nase zu drehen.

    Wie nachhaltig und rechtmäßig das ganze ist, wage ich zu bezweifeln, aber verzweifelte Schuldner sind zu einigem fähig. Einen ähnlichen Fall hatte ich in der Praxis schon einmal. Aber ob das Ganze vorliegend zutrifft, ist natürlich reine Spekulation.

  • Danke für eure Unterstützung! :)
    Dann werde ich mal eintragen. Ich hatte mich evtl. von den Gesamtumständen (Zwangsversteigerung, querulatorische "Ersteher", Wiederversteigerung, nicht nachvollziehbare Firmenkonstrukte etc.) verwirren lassen.
    @JonasDog: Die limited als Eigentümer habe ich auf Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts eingetragen. :nixweiss:

  • Hallo zusammen,
    ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜB bekommen.
    Im Titel ist der Schuldner mit der deutschen Schreibweise seines Namens aufgeführt.
    Im PfÜB wird der Schuldner nun mit slawischen Schreibweise benannt.

    Ich hatte das beanstandet, weil Antrag und Titel nicht übereinstimmen.

    Jetzt teilt der Gläubiger-Vertreter mir mit, das eine Berichtigung nicht erforderlich sein soll, da die unrichtige Schreibweise von Namen unschädlich sei, soweit die Unrichtigkeit nachvollziehbar ist. Und das liege hier vor.
    Er begründet es unter anderem damit, dass bisherige Zustellungen immer unter der deutschen Schreibweise erfolgt sind und zu keiner Zeit eine Person mit ähnlichen Namens existierte was zur Gefahr einer Personenverwechslung geführt hätte???

    Ich wäre weiterhin dafür, dass eine Titelumschreibung erforderlich ist oder das der Antrag des PfÜBs mit der deutschen Schreibweise erfolgen muss.

    Oder seht ihr das anders?
    Hatte jemand sowas schon und hat eventuell ein Muster für solch ein Anschreiben?
    LG

  • Es geht um Zweifel an der Personenidentität. Hast du die, musst du das weiter verfolgen. Hast du die nicht, langt das und du kannst erlassen.

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  • Es geht um Zweifel an der Personenidentität. Hast du die, musst du das weiter verfolgen. Hast du die nicht, langt das und du kannst erlassen.

    So sehe ich das auch.

    Offenbar bis du ja zur Erkenntnis gekommen, dass die slawische und deutsche Schreibweise letztlich den gleichen Familiennamen bezeichnen (und somit nicht auseinanderfallen).

    Falls der Drittschuldner den Schuldner mit dem slawisch geschriebenen Namen nicht kennt, ist das das Problem des Gläubigers.

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen ähnlichen Fall wie Mara2020 in #48:

    Der Titel ist gegen Jurj XY (Name geändert) ergangen. Der ist vor der Zustellung verzogen, die EMA spuckte eine neue Anschrift eines Juri XY aus, an den der Titel dann auch zugestellt werden konnte. Ich gehe schon davon aus, dass es sich um die gleiche Person handelt, wollte mir aber auch mal die Meinungen aus dem Forum anhören, ehe ich eine vollstreckbare erteile. Parteiidentität ja oder nein?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich habe kein Problem mit der Personenidentität.
    Wenn du die Klausel erteilen sollst, würde ich aber wert darauf legen, den Namen richtig zu schreiben und aus diesem Grund um Darlegung der richtigen Schreibweise bitten.

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  • Ich habe kein Problem mit der Personenidentität.
    Wenn du die Klausel erteilen sollst, würde ich aber wert darauf legen, den Namen richtig zu schreiben und aus diesem Grund um Darlegung der richtigen Schreibweise bitten.

    Danke dir, so mache ich's. :dankescho

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