Beim MB-Ausfüllen fiel mir heute nachmittag folgendes wieder ein:
Ich durfte Anfang des Jahres mal über einer Monierung brüten, weil der neben der Hauptforderung in den MB-Antrag aufgenommene nicht anrechenbare Teil der 2400 RVG-VV zu hoch angesetzt erscheine. Rechnerisch war aber alles korrekt. Sofern es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt haben sollte: Schreibt man dann besser 2400,7002,7008 RVG-VV statt nur 2400 RVG-VV?