Pfändung eigener Verbindlichkeiten

  • Hallo!

    Ich hab jetzt lange zu diesem Thema gesucht, aber leider nichtsgefunden...
    Der Gläubiger möchte per PfÜB den Übererlös aus der Teilungsversteigerung pfänden. Allerdings ist er selbst Miteigentümer.

    Gepfändet wird..." der Anspruch auf Auszahlung des durch die Teilungsversteigerung des im Miteigentum des Schuldners und der Gläubiger / Drittschuldner stehenden Eigentum an dem im GB von...stehenden Miteigentumanteils." (gemeint ist wohl der Übererlös)

    Meiner Meinung nach macht die Pfändung eigener Verbindlichkeiten. Fehlt es da nicht am Rechtsschutzinteresse, weil z.B. die Aufrechnung möglich wäre und so auch die Kosten gespart würden?

  • Was haben wir denn für ein Beteilgungsverhältnis auf Eigentümerseite? Bruchteilseigentum? Dann wäre (nur) der auf den Bruchteil des Schuldners entfallende Erlös zu pfänden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Aufgerechnet werden können nur gegenseitige Forderungen. Wenn der Gläubiger nur Miteigentümer ist, dass fehlt zumindest teilweise die Gegnseitigkeit.

  • Also der Gläubiger will eindeutig seine "eigenen" Verbindlichkeit, die er gegenüber dem Schuldner zu erfüllen hat, pfänden.
    Aber wie gesagt, zum einen fehlen da die Worte "Erlös" o.a. und zum anderen halte ich diese Art der Pfändung für wenig sinnvoll, da es sich um natürliche Personen handelt und die Sache sich wohl anders regeln lässt.

  • Das ist ja die Frage an die Profis. Habe gehofft, dass jemand schon mal so etwas (Gläubiger = Drittschuldner) auf dem Tisch hatte.

  • Also der Gläubiger will eindeutig seine "eigenen" Verbindlichkeit, die er gegenüber dem Schuldner zu erfüllen hat, pfänden.
    Aber wie gesagt, zum einen fehlen da die Worte "Erlös" o.a. und zum anderen halte ich diese Art der Pfändung für wenig sinnvoll, da es sich um natürliche Personen handelt und die Sache sich wohl anders regeln lässt.

    D.h. Gläubiger ist gleichzeitig DS?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!