Hallo ihr!
habe mal wieder n problem... bei mir ist anfang mai n FN eingegangen, den ich nicht vollziehen kann, weil antrag auf unschädlichkeitszeugnis beiliegt. mit 3 wochen nachrang ist zwangsversteigerungsersuchen eingegangen. nun bin ich der meinung, dass ich zwingend.... siehe auch stöber und meikel... den § 17 GBO beachten muss, dass heißt FN vor versteigerungsvermerk vollziehen. unser ZV Rpfl streitet aber mit mir und will, dass ich den vermerk noch vor abschreibung der 8 qm Weg !!!! eintrage! ich argumentiere außerdem mit § 878 BGB iVm § 873 II BGB. bindungswirkung trat ein mit eingang des antrages auf teilung beim GBA. ich MUSS die eingangsreihenfolge beachten... oder nicht?
danke, antje