Mir liegt ein Tauschvertrag vor, zu dem kein Vorkaufsrechtverzicht der Gemeinde eingereicht wurde. Normalerweise würde ich bei einem Tauschvertrag auf keine entsprechende Erklärung verlangen, hier ist im Vertrag aber die Zahlung eines Ausgleichsbetrags vereinbart. Es liegt ja somit schon irgendwie ein "Kauf" vor. Würdet ihr eine Erklärung der Gemeinde verlangen?
Vorkaufsrechtverzicht?
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würde ich von der Höhe des noch zu leistenden "Kaufpreises" abhängig machen, wenn der im Vergleich zum Wert des Objekts nur minimal ist (sagen wir weniger als 1/10) hätte ich keine Bedenken, wenn aber ein deutlich höherer Preis zu zahlen ist, dann würde ich nachhaken . . .
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Also ich glaub ich würde davon absehen!
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Die Stadt/Gemeinde müsste bei Ausübung eines evtl. Vorkaufsrechts doch zu den gleichen Bedingungen eintreten. Dann müsste sie nicht nur den Ausgleichsbetrag zahlen sondern auch die Fläche übereignen. Wie soll das gehen?
M.E. ist das hier kein Fall, wo ein Vorkaufsrecht bestehen könnte. -
Da es kein Kauf ist besteht auch kein Vorkaufsrecht. Die Zahlung eines Ausgleichs ist noch kein Kaufvertrag.
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ich danke euch!
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