Da ich in der Suche nichts gefunden hab, stell ich es einfach mal ein...
Mit Wirkung vom 11.Dezember 2008 gibt es auf Grund des " Gesetzes zur Änderung des Modellkommunen-Gesetzes und anderer Gesetze" den § 94 NBauO nicht mehr, d.h. auch in Niedersachsen muss keine Teilungsgenehmigung mehr vorgelegt werden.
Veröffentlicht wurde das Ganze im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 25/2008, ausgegeben am 12.12.08.
Vielleicht könnte das durch einen Mod oben festgepinnt werden???
MfG
rpfl_nds
§ 94 NBauO gestrichen
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Da gibts dann wohl nen Danke für!!!!!!!!
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Super Hinweis! Vielen Dank!
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Endlich keine Liste mehr machen!!!! -
Endlich keine Liste mehr machen!!!!
Was denn für ne Liste? -
Ich arbeite im Erprobungsgebiet.
Wir dürfen schon länger auf die Genehmigung verzichten, mussten dafür aber in eine Liste eintragen, wann wir eine Teilung vorgenommen haben!
Das war lästig und wurde auch ab und an vergessen. -
Ich vermisse einen Smiley der "Hurra" brüllt und der daher hier am besten passen würde :D!
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Vielleicht kommt ja der hin:
(Auch wenn es mich nicht betrifft.) -
Ich gehe derzeit mal davon aus, dass es für die Frage "altes oder neues Recht" (= Genehmigung erforderlich oder nicht) auf den Zeitpunkt der Vornahme der Teilung - also Eintragung im GB - ankommt und nicht etwa auf das Datum des Antrages/Vertrages der Beteiligten. Oder sieht das jemand anders?
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Nein, sehe ich genauso.
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Nein, sehe ich genauso.
Wäre auch blöd, wenn ein Vertrag erst Jahre später eingereicht/vollzogen wird und ich dann noch ne Genehmigung verlangen würde, obwohl es die genehmigende Stelle schon ewig nicht mehr gibt.
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