Amtswiderspruch? Wer wäre berechtigt?

  • Folgender Sachverhalt wurde vorgestellt (hätte mir auch passieren können, daher bin ich an der Lösung auch interessiert):

    Eine Grundschuld ist eingetragen und soll gelöscht werden. Vorgelegt werden formgerechte Löschunsgbewilligung und Eigentümerzustimmung. Später nimmt die Eigentümerin formgerecht den Antrag zurück. Das wird in der Hektik leider übersehen und die Löschung vollzogen. Dann wird die Rücknahme entdeckt.

    1. Ist das GB unrichtig geworden? (Ich glaube schon.)

    2. Wer wäre Berechtigter des Amswiderspruchs? Der frühere Gläubiger oder die Eigentümerin? Ich denke, es ist dann die Gläubigerin, da kein Eigentümerrecht entsanden ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hmm, aus dem Bauch heraus hätte ich schon Probleme damit, die Unrichtigkeit anzunehmen.

    Der Gl. hatte das Recht offenbar aufgegeben und die Löschung formgerecht bewilligt. Der Eigt. hatte formgerecht zugestimmt. Beide Erklärungen sind spätestens mit Eingang beim GBA m.E. wirksam geworden. Daran dürfte eine Rücknahme des Antrags nichts ändern, würde ich vermuten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das würde die alte Regel bestätigen, wonach der erste Gedanke meist der richtige sei. Da ich aber im Verlauf der Diskussion unsicher geworden bin, habe ich die Frage lieber eingestellt. Mal sehen, ob noch weitere Meinungen kommen. Danke erstmal dafür.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wir haben das jetzt noch einmal besprochen (mit Euren Hinweisen) und es gibt keinen Widerspruch eingetragen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!